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Erste Grundlage für Gebäudeförderung 2021 steht

Die BEG soll die bisherige Förderlandschaft übersichtlicher machen und nur noch die Bereiche Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen umfassen. Sie liegt aber noch nicht in einer finalen Fassung vor.

Eine der wichtigsten bislang bekannten Neuerungen: In der Sanierung wird es künftig keine Förderung mehr für das Effizienzhaus 115 geben. Gefördert wird nur noch ab Neubauniveau oder besser. Stattdessen gibt es das Effizienzhaus 40 in der Sanierung und im Neubau von Nichtwohngebäuden.

Bei Denkmälern, so der bisherige Vorschlag, wird es künftig bei der Komplettsanierung keine Anforderungen mehr an den Transmissionwärmeverlust der Hülle mehr geben, sondern  nur an den Primärenergiebedarf. Möglich ist ein Effzienzhaus 160. Das ist erstaunlich, da es auch bei denkmalgeschützten Gebäuden bewährte Möglichkeiten wie Innendämmung oder Kerndämmung gibt, welche die äußere Optik nicht beeinflussen.

Förderung für Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikat

Bei Wärmepumpen erfolgt eine Umstellung in der Bewertung, nicht mehr wie bislang nach der Jahresarbeitszahl, sondern nach der „jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz“ (ETA). Das soll unterschiedliche Effizienzbedingungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten abbilden. Die Öko-Design-Richtlinie der Europäischen Union verlangt die Produkt- und Systemkennzeichnung mit einem Energieeffizienzlabel. Das macht unterschiedliche Heizungstypen, also Brennwertheizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen vergleichbar. Neben der Umwandlung des eingesetzten Energieträgers in Wärmeenergie wird auch die benötigte Hilfsenergie der Geräte berücksichtigt.

Neu ist auch die Förderung für Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikaten. Bei Nichtwohngebäuden gibt es diese Nachhaltigkeitsförderung auch in der Sanierung. Welche Zertifikate das sein werden ist aber noch nicht klar. Außerdem soll es spezielle Förderung für eine Kombination aus Erneuerbaren und einem Effizienzhaus 40Plus geben.

Die bisher bekanntgewordenen Punkte sind aber noch nicht final abgestimmt, das komplette BEG muss noch von der EU auf die beihilferechtliche Korrektheit geprüft werden.

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