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Zweite Stufe der BEG tritt am 1. Juli 2021 in Kraft

Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Wer eine Maßnahme aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, erhält wie bei den Einzelmaßnehmen künftig fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss. Ein weiterer Bonus von fünf Prozentpunkten ist möglich, wenn erneuerbare Energien nach der Sanierung genutzt werden.

Lesen Sie auch: BEG und EBN - Neue Gebäudeförderung startet im Januar

Hinzu kommt: Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten steigt von 120.000 auf bis zu 150.000 Euro. Damit ist die Förderung von umfassenden energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden so attraktiv wie nie. Ab 1. Juli soll die neue Förderung von Gesamtsanierungen abgerufen werden können.

Die Förderung der Einzelmaßnahmen wird Ende des Jahres 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Neuerungen für die finanzielle Unterstützung von Gesamtsanierungen steht dort Anfang des kommenden Jahres auf dem Plan.

Bei der Effizienzhaus-Sanierungsförderung sind für den Sommer 2021 folgende Änderungen angekündigt: Die Förderstufe Effizienzhaus 115 fällt weg, da sie keinen zukunftsfähigen energetischen Standard mehr darstellt. Hierfür gibt es kein Geld mehr. Die Stufen Effizienzhaus 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die Förderung liegt bei diesen Stufen zwischen 27,5 und 40 Prozent Tilgungszuschuss. Neu ist das Effizienzhaus 40 für Sanierungen. Hier gibt es einen besonders hohen Zuschuss von 45 Prozent.

Zwei neue Zuschläge bei umfassenden energetischen Sanierungen

Hinzu kommen künftig zwei mögliche Zuschläge, die EE-Effizienzklasse und der auch bei den Einzelmaßnahmen eingeführte iSFP-Bonus. Wer erneuerbare Energien nach der Sanierung nutzt, erhält fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. So soll die bisherige zusätzliche Marktanreiz-Förderung der BAFA für erneuerbare Energien bei Gesamtsanierungen kompensiert werden. Der iSFP-Bonus beträgt bei der Effizienzhaus-Sanierung ebenfalls fünf Prozentpunkte. Bedingung ist, dass der iSFP mit der umfassenden Sanierung vollständig umgesetzt wird und mindestens die dort als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht.



Bei der EE-Effizienzhausklasse erhöhen sich zudem die förderfähigen Kosten von 120.000 auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Das bedeutet: Wer bisher für ein KfW-Effizienzhaus 55 einen Zuschuss von 40 Prozent und bis zu 48.000 Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält nun einen Zuschuss von 55 Prozent und bis zu 82.500 Euro, wenn der Standard Effizienzhaus 40 mit beiden Zuschlägen, der EE-Effizienzhausklasse und dem iSFP-Bonus, erreicht wird.



Mehr Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de.

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