Elektromobilität 2026: Neue Regelungen, Förderungen und Standards für E-Autos und Ladeinfrastruktur

AFIR und EPBD: Strengere Vorgaben für Ladeinfrastruktur und Gebäude ab 2026
Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) verschärft 2026 die Anforderungen an öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur erheblich. Ab dem 8. Januar 2026 müssen alle neu installierten oder grundlegend erneuerten AC-Ladepunkte den Standard EN ISO 15118-2:2016 unterstützen. Dies ermöglicht die digitale Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladepunkt, etwa für "Plug & Charge"-Funktionen, bei denen sich E-Autos automatisch ohne Karte oder App authentifizieren.
Neu ist auch die verpflichtende Bereitstellung von Ladepunkt-Daten im DATEX-II-Format. Statische Informationen wie Standort, Steckertyp und Zugangs- sowie Zahlungsbedingungen müssen ebenso übermittelt werden wie dynamische Daten zu Verfügbarkeit und Ladepreisen. Für vor Inkrafttreten von AFIR errichtete Ladepunkte unter 50 kW besteht keine automatische Nachrüstungspflicht. Bei Ladepunkten über 50 kW gilt dies nur, wenn sie nicht am TEN-V-Netz oder auf gesicherten Parkplätzen liegen.
Parallel dazu verschärft die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) die Vorschriften für gebäudeintegrierte Ladeinfrastruktur. Bis Mai 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten ihre Bauvorgaben so anpassen, dass Neubauten und umfassend sanierte Gebäude ausreichend für Ladeinfrastruktur vorgerüstet sind. In Deutschland wird 2026 eine Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) mit strengeren Vorgaben erwartet. Zudem sollen neu errichtete öffentliche und Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter Nutzfläche ab 2026 PV- oder Solar-Technologien erhalten – sofern technisch geeignet und wirtschaftlich machbar.
CO₂-Steuer und THG-Quote 2026: Fossile Kraftstoffe werden deutlich teurer
Die CO₂-Bepreisung für fossile Kraftstoffe steigt 2026 weiter an und macht Benzin und Diesel spürbar teurer. Erstmals werden die Emissionszertifikate im nationalen Emissionshandel versteigert – ein Übergangsstadium zum für 2028 geplanten europäischen Emissionshandelssystem EU-ETS 2. Der CO₂-Preis soll 2026 im Rahmen des marktbasierten Preiskorridor-Systems zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne betragen. Die ersten Auktionen werden voraussichtlich im Juli 2026 beginnen.
Parallel dazu steigt die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) planmäßig auf 12 Prozent. Die regulatorischen Vorgaben wurden dabei deutlich verschärft: Großzügige Mehrfachanrechnungen und flexible Anrechnungsoptionen aus Vorjahren entfallen bis einschließlich 2026. Ziel ist ein stärkerer Fokus auf tatsächliche, nachweisbare CO₂-Minderungen statt bilanzieller Verschiebungen.
Für Betreiber von Ladeinfrastruktur ergeben sich daraus verbesserte Perspektiven: Die verschärften Vorgaben erhöhen den Bedarf der verpflichteten Mineralölunternehmen an externen, nachweisbaren CO₂-Minderungen. Dies kann sich positiv auf die Nachfrage nach THG-Zertifikaten auswirken und die Höhe möglicher THG-Prämien für Elektrofahrzeuge stabilisieren oder sogar steigern. Zugleich stärkt dies die Wirtschaftlichkeit vieler Ladepunkte und erhöht die Planbarkeit für Investitionen.
Neue Förderungen und Steuervorteile: E-Auto-Kaufprämie, Mautbefreiung und Kfz-Steuerfreiheit verlängert
Die Bundesregierung schafft 2026 neue finanzielle Anreize für die Elektromobilität. Im Januar soll eine neue E-Auto-Kaufprämie starten, die sich gezielt an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen richtet. Förderberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro, wobei sich diese Grenze pro Kind um 5.000 Euro erhöht.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro und steigt je Kind um 500 Euro – maximal sind 1.000 Euro Kinderzuschlag möglich. Haushalte mit monatlichen Netto-Einkommen unter 3.000 Euro sollen zusätzlich weitere 1.000 Euro erhalten. Entgegen früherer Überlegungen sollen auch Plug-in-Hybride förderfähig sein. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird die Förderung abwickeln, sobald die EU grünes Licht gegeben hat.
Die Steuerfreiheit für reine Elektroautos wird ebenfalls verlängert. Alle E-Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bleiben von der Kfz-Steuer befreit – jeweils bis zu zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Seit Mitte 2025 gilt zudem die erhöhte Bemessungsgrenze bei der Besteuerung privat genutzter elektrischer Dienstwagen ("0,25-Regelung") von 100.000 statt 70.000 Euro Bruttolistenpreis.
Für Transport- und Logistikunternehmen bringt die bis Mitte 2031 verlängerte Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw erhebliche Einsparungen. Je nach Einsatzprofil können mehrere Zehntausend Euro pro Jahr und Fahrzeug eingespart werden.
Heimladen von Dienstwagen: Neue Nachweispflichten und präzise Abrechnungsregeln ab Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für das heimische Laden von Dienstwagen deutlich präzisere steuerliche Vorgaben. Die bisher üblichen Pauschalabrechnungen entfallen vollständig. Arbeitgeber können künftig nur noch jene Kosten steuerfrei erstatten, die anhand gemessener Kilowattstunden und eines belegbaren Strompreises dokumentiert sind.
Für die Preisermittlung erlaubt das Bundesministerium der Finanzen zwei klar definierte Modelle: entweder den individuellen Haushaltsstromtarif oder den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Durchschnittswert für das jeweilige Kalenderjahr. Erstmals gibt es zudem verbindliche Regeln für PV-Strom und dynamische Tarife: Eigenerzeugter Solarstrom kann mit dem regulären Haushaltsstrompreis angesetzt werden, während bei dynamischen Verträgen der monatliche Durchschnittspreis gilt.
Die neuen Vorgaben schaffen einen einheitlichen, gut prüfbaren Abrechnungsrahmen, erhöhen jedoch die Anforderungen an Messsysteme, Dokumentation und interne Prozesse. Für Flotten- und Fuhrparkbetreiber bedeutet dies eine notwendige Anpassung von Car Policies, Abläufen und technischer Infrastruktur. Zugleich entsteht eine verbesserte Datenbasis, die Energiekosten, Ladeverhalten und Elektrifizierungsstrategien künftig deutlich präziser steuerbar macht.
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030: Neuausrichtung der Förderlandschaft
Der kürzlich beschlossene Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 bringt 2026 eine grundlegende Neuausrichtung der Förderlandschaft. Die Bundesregierung setzt künftig weniger auf kleinteilige Einzelprogramme und stärker auf integrierte, haushaltseffiziente Instrumente. Der Schwerpunkt liegt auf Investitionszuschüssen, EU-Kofinanzierungen wie dem AFIF und der Mobilisierung privater Mittel, während dauerhafte Subventionen zurückgefahren werden.
Vorgesehen sind neue Richtlinien für E-Lkw, Ladeinfrastruktur in Depots und Mehrparteienhäusern, eine fortgeführte Busförderung sowie ergänzende Schnellladepunkte im öffentlichen Raum. Kommunen sollen durch einheitliche Leitfäden und digitale Tools unterstützt werden, während Innovationskomponenten insbesondere bidirektionale Systeme fördern. Die Bundesregierung versteht 2026 als zentrales Startjahr für den Markthochlauf elektrischer Nutzfahrzeuge, neuer Ladepunkte und vernetzter Energielösungen – vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fazit: 2026 markiert einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer regulierten und standardisierten Elektromobilität. Für Unternehmen und Kommunen steigt der Handlungsdruck, Mobilitäts- und Infrastrukturstrategien auf die neuen Rahmenbedingungen auszurichten. Je frühzeitiger und weitsichtiger geplant wird, desto mehr können Akteure von höherer Planungssicherheit und langfristigen Kostenvorteilen profitieren.
