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Balkon-PV boomt in Deutschland: 1 Million Steckersolargeräte im Einsatz

Laut einer repräsentativen YouGov-Bevölkerungs-Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft von Ende 2024 planen in diesem Jahr acht Prozent der Befragten die Anschaffung eines Steckersolargerätes. Weitere neun Prozent können sich dies zu einem späteren Zeitpunkt vorstellen. 

Allein zwischen Jahresbeginn und Ende April 2025 wurden rund 135.000 neue Geräte in Betrieb genommen – ein Plus von 36 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Leistung der in diesem Zeitraum neu installierten „Balkonkraftwerke“ stieg sogar um rund 75 Prozent.

Balkon-PV vor allem für Mieter sinnvoll

Steckersolargeräte sind vor allem für Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen in Mehrfamilienhäusern eine sinnvolle und niederschwellige Möglichkeit, einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst zu decken und damit ihre Stromrechnung spürbar zu entlasten. 

Die Investition in ein Steckersolargerät amortisiert sich in der Regel schon innerhalb weniger Jahre. Die Bundesregierung hatte in den letzten Jahren durch das Solarpaket I die Nutzung von Steckersolargeräten deutlich vereinfacht, unter anderem mittels einer Erlaubnispflicht durch Vermieter und Wohnungseigentümer.

„Nachdem Solardächer in Eigenheimsiedlungen längst Standard sind, wird der Solarboom auf Balkonien nun zunehmend auch das Bild der Innenstädte prägen. Immer breitere Bevölkerungsschichten profitieren von der solaren Energiewende“, freut sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

Verbraucher-Hinweise zu Steckersolargeräten

Steckersolargeräte unterscheiden sich von klassischen Photovoltaikanlagen insbesondere dadurch, dass die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters (AC-Leistung) so begrenzt ist, dass eine Gefährdung der vorhandenen Elektroinstallation und damit ihrer Betreiber praktisch auszuschließen ist. Die Modulleistung eines Steckersolargeräts darf maximal 2.000 Watt und die Anschlussleistung nach VDE-Normenentwurf maximal 800 Watt Wechselstromleistung betragen.

Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist innerhalb eines Monats Pflicht.

Nur Geräte ohne Batteriespeicher gelten als Steckersolargeräte. Systeme mit Speicher müssen hingegen zurzeit noch von einer Elektrofachkraft installiert und zusätzlich auch beim Netzbetreiber angemeldet werden.

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