Herausforderung in der kommunalen Wärmenetzplanung: Netzbetreiber und Gebäudetechnik im Dialog - Teil 1

Die Wärmewende ist da – und mit ihr die Verpflichtung für Kommunen, ihre Wärmeversorgung systematisch zu planen. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Städte und Gemeinden für Bestandgebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG) bis zum 30. Juni 2026 (über 100.000 Einwohner) beziehungsweise bis zum 30. Juni 2028 (10.000–100.000 Einwohner) eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Zudem müssen sie ihre Wärmeversorgung systematisch auf Klimaneutralität und Versorgungssicherheit ausrichten. Damit wächst der Druck – denn die gesetzlichen Fristen laufen, während die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vielerorts noch nicht erfüllt sind.
Der nachfolgende Fachbeitrag nähert sich dem Thema in zwei Teilen: Teil 1 analysiert die Herausforderungen und Lösungsansätze für Versorger bei bestehenden Wärmenetzen. Teil 2 beleuchtet die Auswirkungen auf Gebäudeseite und zeigt auf, welche Anforderungen sich aus der geregelten Wärmelieferung ergeben.
Teil 1 - Der Versorger im Fokus: Optimierung von Wärmenetzen
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein der Wärmewende. Sie soll deutschlandweit für mehr Planungssicherheit auf dem Kurs zur Klimaneutralität sorgen. Bei der Wärmeversorgung gelten Fern- und Nahwärmenetze als Schlüsseltechnologien, da sie erneuerbare Erzeuger wie Solarthermie, Geothermie oder Großwärmepumpen integrieren und gleichzeitig zentrale Steuerbarkeit erlauben. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele angeschlossene Gebäude bzw. Übergabepunkte nicht richtig hydraulisch abgeglichen sind. Das bedeutet, dass die vorgegebenen Rücklauftemperaturen und die Differenz zwischen Vor- und Rücklauf nicht den geplanten Werten entsprechen.

