Ein Jahr Merz: BSB fordert mehr Tempo beim Verbraucherschutz für Bauherren

Ein Jahr nach der Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler zieht der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) eine kritische Bilanz. Wichtige Vorhaben seien zwar angekündigt worden, an konkreten Verbesserungen für private Bauherren, Käufer und Modernisierer fehle es aber weiterhin. Der BSB fordert die Bundesregierung auf, beim Verbraucherschutz endlich Tempo zu machen.
Gebäudetyp E: Kostensenkung ja – aber nicht auf Kosten der Qualität
Den geplanten Gebäudetyp E, der durch vereinfachte Standards günstigeres Bauen ermöglichen soll, begrüßt der BSB grundsätzlich. Allerdings warnt der Verband davor, dass Qualitätsstandards intransparent abgesenkt und Risiken auf Verbraucher verlagert werden. „Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass Verbraucher:innen eine schlechtere Qualität zum gleichen Preis erhalten", sagt BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel. Kosteneinsparungen müssten zwingend bei den privaten Bauherren ankommen.
Neben den Baukosten sieht der BSB das fehlende Eigenkapital als zentrale Hürde beim Wohneigentumserwerb. Fork-Weigel fordert konkrete Maßnahmen: „Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb wären eine gute Maßnahme, um Menschen bessere Startvoraussetzungen bei der Wohneigentumsbildung zu geben."
Gebäudemodernisierungsgesetz: Unsicherheit bremst Eigentümer
Beim geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sieht der BSB bislang zu wenig Fortschritt. Die politische Debatte rund um die Abschaffung des sogenannten Heizungsgesetzes habe viele Eigentümer verunsichert. Wer modernisieren wolle, brauche verlässliche Rahmenbedingungen statt neuer Unsicherheit. Der BSB fordert, den individuellen Sanierungsfahrplan und die unabhängige Energieberatung als feste Bestandteile des neuen Gesetzes zu verankern.
Fork-Weigel warnt: „Viele Verbraucher:innen fokussieren sich auf die einmaligen Investitionskosten und unterschätzen die Heizkosten der folgenden 20 Jahre. Was auf den ersten Blick günstig erscheint, stellt sich bei genauer Betrachtung oft als teuerste Lösung heraus."
Bauträgerinsolvenz: Käufer weiterhin schutzlos
Trotz eines entsprechenden Prüfauftrags im Koalitionsvertrag ist beim Bauträgervertragsrecht bislang nichts passiert – obwohl die Insolvenzzahlen in der Bauwirtschaft weiterhin hoch sind. Im schlimmsten Fall drohen Käufern Baustopp, der Verlust bereits gezahlter Beträge und eine nie beziehbare Immobilie.
„Käufer:innen dürfen bei einer Bauträgerinsolvenz nicht mit einer Bauruine und finanziellen Verlusten allein gelassen werden", so Fork-Weigel. „Die Bundesregierung muss den Insolvenzschutz im Bauträgervertragsrecht endlich verbessern."
