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Probleme mit DSGVO: Kleine Betriebe brauchen Zeit und Hilfe

Seit vergangenen Freitag ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam. In Deutschland wird die DSGVO zudem durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 2018 ergänzt. 

Die Datenschutzgrundverordnung führt zum ganz überwiegenden Teil die Grundprinzipien und Standards des bislang bereits geltenden deutschen Datenschutzrechts fort. Neu sind vor allem mehr Rechte für den Einzelnen und gestärkte Durchsetzungsbefugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden. Große international tätige Konzerne wie Facebook müssen künftig mit deutlich empfindlicheren Bußgeldern rechnen, wenn sie beim Datenschutz gegen EU-Recht verstoßen. Das neue EU-Datenschutzrecht soll den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Europäischen Union fördern. 

Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte hierzu: „Mit der Datenschutz-Grundverordnung stärken wir die Persönlichkeitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger und das notwendige Vertrauen in einer digitalen Welt. Künftig gelten EU-weit einheitliche Datenschutzstandards. Das ist gut für den digitalen europäischen Binnenmarkt, weil dadurch Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Deutschland als Exportnation wird davon profitieren.“

Besonders kleine und mittelständische Betrieb haben Probleme

Darüber hinaus erläuterte Seehofer: "Die in den letzten Tagen an mich herangetragenen Sorgen der kleineren und mittelständischen Betriebe, Vereine oder auch von ehrenamtlich Engagierten nehme ich sehr ernst. Es ist deutlich geworden, dass viele von ihnen etwas mehr Zeit brauchen, um sich auf das neue Recht vorzubereiten. Ich gehe davon aus, dass die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden in den Ländern gerade in der Anfangsphase des neuen Rechts die langjährig geübte Praxis von verhältnismäßigen Sanktionen mit Augenmaß fortsetzen werden, wie es das EU-Recht ausdrücklich vorgibt. In diesem Sinne habe mich bereits an die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern gewandt. Jetzt geht es erst einmal darum, die bestehende Unsicherheit der Anwenderinnen und Anwender aufzufangen und ihnen Hilfestellung zu geben, damit sie sich so schnell wie möglich datenschutzkonform im Einklang mit der Grundverordnung aufstellen können. Dazu gibt es eine Vielzahl guter Beratungsangebote von Datenschutzbeauftragten, Branchenverbänden und auch auf der Website des BMI."

Checkliste des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht

Auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) unterstützt Handwerksbetriebe bei der ordentlichen Umsetzung der DSGVO. Was Handwerksbetriebe nach Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes unbedingt beachten müssen, zeigt eine kostenlose Checkliste des BayLDA. Der direkte Download der Liste ist hier zu finden.

Gesetzesänderungen nicht ausgeschlossen

In einem Abschlussstatement betonte Seehofer ferner, dass die Bundesregierung die Erfahrungen von Unternehmen, Verbänden und Vereinen u.v.m. sammeln werde. Falls es dann entsprechende Rechtsänderungen geben müsse, werde die Regierung nicht zögern, diese umzusetzen. Die erste Evaluierung der DSGVO findet 2020 statt.

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