KfW 455-B gestoppt: Fördermittel für Barrierereduzierung sind ausgeschöpft

Die staatliche Förderbank nimmt im Zuschussprogramm 455-B vorerst keine neuen Anträge mehr an. Der Zuschuss wird aus Bundesmitteln finanziert – und diese sind für Maßnahmen zur Barrierereduzierung ausgeschöpft. Wichtig für Betroffene: Informationen, Dokumente und Formulare bleiben für bereits registrierte Zuschussempfängerinnen und -empfänger weiterhin abrufbar.
Laufende Anträge werden weiter bearbeitet
Wer bereits im Verfahren ist, muss sich keine Sorgen machen: Bereits gestellte Anträge sind vom Antragsstopp nicht betroffen und werden regulär weiterbearbeitet. Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, erhalten Antragstellende in den kommenden Tagen eine Zusage – und damit ist der Zuschuss reserviert.
Auch schon erteilte Zusagen behalten ihre Gültigkeit. Die Auszahlung erfolgt, sobald der Nachweis über die Einhaltung der Fördervoraussetzungen bei der KfW vorliegt.
Nächste Schritte: Identität nachweisen und Rechnungen einreichen
Nach der Bestätigung des Zuschussantrags kann das Bauvorhaben beginnen. Im Anschluss verlangt die KfW einen Identitätsnachweis – am komfortabelsten über den Schufa-Identitäts-Check. Alternativ stehen die Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post zur Verfügung.
Sind die Arbeiten abgeschlossen, müssen die Gesamtkosten im KfW-Zuschussportal erfasst und die zugehörigen Rechnungen hochgeladen werden. Für den Standard „Altersgerechtes Haus" ist zusätzlich das von einem Sachverständigen erstellte Formular „Bestätigung nach Durchführung – Standard Altersgerechtes Haus" nötig. Eine Einreichung von Unterlagen per Post ist nicht vorgesehen.
Kommt die Förderung 2027 zurück?
Ob das Zuschussprogramm 455-B wieder aufgenommen wird, hängt von der künftigen Haushaltslage des Bundes ab. Stellt der Bund im Jahr 2027 erneut Mittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereit, sind wieder Anträge möglich. Es gilt dann weiterhin der Grundsatz: Ein Antrag ist nur möglich, solange das Vorhaben noch nicht begonnen hat.
Als Alternative empfiehlt die KfW für den Abbau von Barrieren in Wohngebäuden den zinsverbilligten Kredit „Altersgerecht Umbauen" (159).
Das Programm 455-B im Überblick
- Fördervolumen 2026: 50 Millionen Euro standen für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereit.
- Förderhöhe: Für Einzelmaßnahmen gab es zehn Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Beim Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus" waren es 12,5 Prozent (max. 6.250 Euro).
- Bewilligungen: Seit dem 8. April 2026 wurden Zusagen für rund 26.800 Wohneinheiten aus etwa 21.400 Anträgen erteilt – mit einem Volumen von rund 46,1 Millionen Euro. Im Schnitt entfielen rund 1.720 Euro Förderung auf jede Wohneinheit.
- Objektförderung: Das Programm ist als Objektförderung angelegt. Die barrierearme Wohnung bleibt also auch nach einem Auszug der ursprünglichen Mieter oder Eigentümer für neue Bewohnerinnen und Bewohner erhalten.
