Fallleitungen richtig planen – Grundlagen nach DIN 1986-100

Warum die Belüftung entscheidet
Deutsche Entwässerungssysteme werden mit 50 % Füllungsgrad geplant – Luft muss frei zirkulieren können. Die DIN 1986-100 fordert deshalb verbindlich:
- Hauptlüftung über Dach für jede Fallleitung (Belüftungsventile nur in Ein-/Zweifamilienhäusern als Teilersatz zulässig).
- Keine Hauben oder Abdeckungen auf der Lüftungsöffnung – der volle Querschnitt muss offen bleiben. Die Angst vor Vogelnestern ist praxisfremd.
- In Hochhäusern zusätzlich Nebenlüftungen zur Reduzierung von Druckschwankungen.
Fallleitungslänge und Fließgeschwindigkeit
Die Fallleitungslänge wird vertikal vom höchsten Anschlussabzweig bis zur Umlenkung in die Sammel-/Grundleitung gemessen. Die Fließgeschwindigkeit steigt bis ca. 22 m Länge an und nähert sich dann asymptotisch dem Grenzwert von 10–12 m/s.
Wichtig: Verziehungen als „Fallbremse“ funktionieren nicht – sie erzeugen nur zusätzliche Druckschwankungen und Geräusche. Die Norm fordert eine möglichst geradlinige Führung ohne Nennweitenveränderung.



