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Hebeanlagen: So funktioniert zuverlässiger Überflutungsschutz

Markus Weißenberger
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Erreicht die Kanalisation bei Starkregen ihre Leistungsgrenze, sind Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene, wie WCs, Duschen oder Bodenabläufe in Untergeschossen, die kritischen Punkte eines Gebäudes. Tritt hier Schmutzwasser aus, ist das nicht nur ein Hygieneproblem; auch die Gebäudetechnik bis hin zur Bausubstanz können Schaden nehmen. Selbst aus einer kleinen Abweichung der anerkannten Regeln der Technik wird unter Umständen schnell ein versicherungs- und haftungsrelevanter Mangel.

Hebeanlagen pumpen aufgestautes Abwasser über die Rückstauebene, wo es dann der Schwerkraft folgend abfließen kann. Voraussetzung für eine einwandfreie Funktion ist eine korrekte Auslegung und Installation der Anlage. Den normativen Rahmen dafür schaffen die DIN EN 12056-4 und die DIN 1986-100. Diese sind in den meisten kommunalen Entwässerungssatzungen verankert und damit grundsätzlich verbindlich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Eine Hebeanlage pumpt aufgestautes Abwasser über die Rückstauebene, sodass es anschließend durch Schwerkraft abfließen kann. Sie schützt Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene vor Überflutung und Rückstau.
Die Rückstauebene ist die Höhe, bis zu der Abwasser bei Starkregen in der Kanalisation ansteigen kann. Ablaufstellen unterhalb dieser Ebene sind besonders gefährdet für Überflutung durch Rückstau.
Hebeanlagen sorgen dafür, dass Abwasser aus kritischen Bereichen, wie WCs oder Duschen im Untergeschoss, sicher über die Rückstauebene gepumpt wird. So wird verhindert, dass Schmutzwasser ins Gebäude eindringt.
Fehler entstehen oft durch falsche Auslegung, fehlende Absperrschieber, Druckleitungen unterhalb der Rückstauebene oder die gemeinsame Ableitung von Schmutz- und Regenwasser. Auch unzureichende Installation und nicht passende Werkstoffe sind häufige Probleme.
Für Planung und Installation von Hebeanlagen gelten die DIN EN 12056-4 und DIN 1986-100. Diese Normen sind meist in kommunalen Entwässerungssatzungen verbindlich geregelt.

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