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KfW passt Zinskonditionen für Wohnförderung an

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ALT-Text: „Gestapelte Holzblöcke mit Pfeilen nach oben und Prozentzeichen stehen für Wachstum in der Gebäudetechnikbranche.

Die KfW hat ihre Zinskonditionen in mehreren Förderprogrammen der Wohnwirtschaft angepasst. Betroffen sind Kredite für den Bau, Kauf und die Modernisierung von Wohnimmobilien sowie für energieeffiziente Sanierungen und klimafreundliche Neubauten. Die aktualisierte Konditionenübersicht trägt den Stand 4. September 2026. Maßgeblich für den konkreten Zinssatz ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Kreditzusage durch die KfW.

Zu den betroffenen Angeboten gehört das KfW-Wohneigentumsprogramm (124), mit dem Privatpersonen den Bau oder Kauf selbst genutzter Wohnimmobilien finanzieren können. Ebenfalls angepasst wurden die Konditionen der Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) sowie des Programms Altersgerecht Umbauen – Kredit (159).

Auch für die energetische Modernisierung sind neue Konditionen relevant: Das Programm BEG Wohngebäude (261) unterstützt die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf frisch sanierter Effizienzhäuser. Ergänzend gelten geänderte Zinssätze für den BEG-Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit für Wohngebäude (358, 359). Dieser Kredit kann unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden, um geförderte Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch zu finanzieren.

Im Neubau betreffen die Anpassungen die Programme Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude für die private Selbstnutzung (297) und Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (298). Sie richten sich an private Bauherren beziehungsweise weitere Investoren, die klimafreundliche Wohngebäude errichten oder erstmals erwerben. Die KfW fördert dabei je nach erreichten Anforderungen unter anderem Effizienzhaus-55- und Effizienzhaus-40-Standards sowie Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifizierung.

Die konkreten Zinssätze unterscheiden sich nach Programm, Bonitätsklasse, Kreditlaufzeit, tilgungsfreien Anlaufjahren und Dauer der Zinsbindung. Antragsteller sollten daher die Konditionen vor Abschluss ihrer Finanzierung prüfen und die Förderung rechtzeitig über ihr finanzierendes Kreditinstitut beantragen. Für die Programme 124 und 134 erfolgt der Antrag vor Beginn des Vorhabens über eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung.

Die KfW verweist zudem darauf, dass Förderungen im Bereich Bauen und Wohnen - je nach Programm-  unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel stehen. Beim Programm 261 wurden die Förderbedingungen bereits zum 21. Juli 2026 angepasst; bereits zugesagte Anträge bleiben davon unberührt.

Betroffene Programme im Überblick:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
  • BEG Wohngebäude (261)
  • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude, private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (298)
  • BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

Quelle: KfW-Konditionenübersicht für Endkreditnehmer, Stand 4. September 2026

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