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Klimaschutzgesetz: Auf Handwerk und Planer kommen interessante Zeiten zu

Dittmar Koop
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Es war ein Paukenschlag: Das Bundesverfassungsgericht urteilte im April dieses Jahres das Klimaschutzgesetz der großen Koalition als verfassungswidrig. Geklagt hatten Klimaschützer. Ende Juni wurde nun von politischer Seite nachgebessert und eine Novelle beschlossen. Die Ziele sind nun ambitionierter, außerdem wurde ein Sofortprogramm für 2022 vereinbart. Ob dies tatsächlich kommt, steht unter Vorbehalt.

Es gibt verschiedene Meinungen zur Fridays for Future-Bewegung und zu solchen von anderen Aktivisten in diese Richtung. Oft sind sie auf beiden Seiten hitzig polemisch. Ein Paukenschlag also auch in dieser Hinsicht, weil er die ganze Klimaschutzdebatte mit versachlicht, gelang Klimaschützern im April dieses Jahres mit einer Klage am Bundesverfassungsgericht. Sie hatten Erfolg mit der Aussage, dass das bis dato geltende Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 nicht ausreichend die Zukunftsperspektiven der nachfolgenden Generationen berücksichtigen würde, weil es das Ziel Klimaneutralität zeitlich viel zu spät vorsah. Das Gericht bestätigte das und forderte die Politik zur Nachbesserung auf.

Politik reagiert erstaunlich schnell

Die Politik folgte der Aufforderung erstaunlich schnell. Das Bundesumweltministerium (BMU) legte im Mai den Entwurf für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vor und nach einer erstaunlich kurzen Debatten-Zeit entlang der Kette (Kabinett, Fraktionen, Bundestag) wurde es am 24. Juni mit den Stimmen der Regierungsfraktionen im Bundestag beschlossen.

Meinungen über Beschlüsse und Gesetze sind meist geteilt, so auch hier. Während Bundesumweltministerin Svenja Schulze sich sehr zufrieden gab („Mein Klimaschutzgesetz ist der Garant dafür, dass die Regierung beim Klimaschutz nicht mehr nachlassen wird“), waren andere da ganz anderer Meinung. Ihnen gingen die Beschlüsse nicht weit genug und außerdem wären sie zu unkonkret.

So hält beispielsweise der Klimaforscher Mojib Latif vom Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung das Gesetz für unzureichend. Im Deutschlandfunk sagte er unter anderem: „Man ist sehr vage geblieben, es ist wenig Konkretes zu lesen.“ Das neue Klimaschutzgesetz sei weit hinter dem zurückgeblieben, was man eigentlich hätte vereinbaren müssen.

Das ist neu im Klimaschutzgesetz

Umso mehr geht es dann darum, auf die Fakten zu blicken. Was ist über die Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) 2021 gegenüber dem Vorgänger von 2019 neu? Hier die Übersicht:

  • Es wurde das Ziel der Klimaneutralität um 5 Jahre auf 2045 vorgezogen;

  • Für 2030 gilt als neues Etappenziel 65 statt 55 Prozent Treibhausgasminderung (im Vergleich zu 1990);

  • Eine neue Ziel-Zwischenetappe wurde für 2040 eingeführt: 88 Prozent weniger CO2-Äquivalent (im Vergleich zu 1990);

  • Folge ist insgesamt, dass für die einzelnen Sektorfelder (z. B. Industrie, Verkehr und Gebäude) die jährlichen CO2-Absenkungen verschärft werden. Im Gebäudesektor soll der CO2-Ausstoß bis 2030 bis auf ein Drittel des Werts von 1990 gesenkt werden.
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