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So dichten Sie Nassräume fachgerecht ab

Roland Priller
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Die Abdichtung von Gebäuden (Bild 1) wurde im dritten Quartal 2017 mit Erscheinen der neuen DIN-Normen 18 534 Teil 1 bis 6 komplett neu geregelt. Mit der Veröffentlichung dieser Normen wurde die in die Jahre gekommene DIN 18195 nun Zug um Zug ersetzt (Bild 2).

Aufgrund enormer Weiterentwicklungen der Bauweisen und Baustoffe im Bereich der Abdichtung war dies dringend erforderlich. Speziell im Bereich der Innenraumabdichtung hatte sich schon seit über 20 Jahren die Abdichtung im Verbund (AIV) etabliert und vielfach bewährt.

Doch die bisherige Normung kannte diese Bauweise nicht. Rein formell war sie in einigen Bundesländern sogar verboten. Somit war es höchste Zeit, diesen neuen Stand der Technik auch in den anerkannten Regeln der Technik zu spiegeln.

Wie sieht die baurechtliche Regelung aus?

Vor Erscheinen der DIN 18 534 gab es verschiedene Quellen der Erkenntnis, die bis zur Neuordnung galten. Dazu zählten:

  • ZDB-Merkblatt: Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich: 2012-08
  • ZDB-Leitfaden: Hinweise für die Planung und Ausführung von Abläufen und Rinnen in Verbindung mit Abdichtungen im Verbund (AIV): ZDB 2012-08
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