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DIN EN 14351-2: Erste Praxistipps zur Produktnorm für Innentüren

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Die DIN EN 14351-2 beschreibt 20 technische Eigenschaften von Innentüren – von der „normalen“ Zimmertür bis zur Objekttür mit Anforderungen an Schall- und Brandschutz. Im November 2019 soll die Harmonisierung erfolgen, die eine CE-Kennzeichnung von Innentüren ermöglicht. Tischler, Metallbauer, Trockenbauer, Monteure und der Bauelementehandel sollten sich nun mit den Regelungen der Norm und der CE-Kennzeichnung intensiver auseinander setzen. Das ift Rosenheim wird dies mit Publikationen und Schulungen unterstützen. In dieser Presseinformation werden vorab einige wichtige Praxisfragen beantwortet.

Drei Anwendungsbereiche für Innentüren

Innentüren sind in der Verwendung und durch die gelebte Baupraxis ein etwas unübliches Bauelement. Denn die Produktnorm beschreibt in Absatz 1 „Anwendungsbereich“ drei Verwendungszwecke, aus denen sich recht unterschiedliche Konsequenzen für die Unternehmen ergeben:

  • a. Türen in „Fluchtwegen“,
  • b. Türen „für besondere Verwendungszwecke mit besonderen Anforderungen“ mit besonderen Anforderungen, z. B. an den Schall-/Wärmeschutz oder an die Luftdichtheit. Hierzu gehören auch motorisierte Drehflügeltüren,
  • c. Türen „lediglich zur Verbindung“ von Räumen, an die keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Diese oft als Standard- oder Zimmertüren bezeichneten Türen fallen gemäß Kommissionsentscheid zur Überprüfung der Leistungsbeständigkeit in das Konformitätssystem 4.

Dies bedeutet, dass der Hersteller bei Türen mit Verwendungszweck „c“ die notwendigen Nachweise selbst erstellen darf. Hierzu zählen Aussagen zur Innenraumemission (Freisetzung gefährlicher Stoffe), Stoßfestigkeit bei verglasten Türen mit Verletzungsrisiko, Angaben zur lichten Öffnungshöhe sowie Aussagen zum Brandverhalten der Bauteile. Letzteres ist nichts Neues, denn in Deutschland bestand schon immer die Anforderung, dass alle in Gebäuden verwendeten Baustoffe mindestens normal entflammbar sein müssen. Nach der jetzt gültigen europäischen Klassifizierung ist dies die Klasse „E“ oder „B2“ nach alter deutscher Lesart gemäß DIN 4102.

Was sind Innentüren gemäß Produktnorm?

Während Fenster meistens mit Blend- und Flügelrahmen, Dichtungen und Glas aus einer Hand kommen, wird bei Innentüren oft die Zarge zuerst von einem Unternehmen montiert, später wird dann das Türblatt „eingehängt“, und zum Schluss kommt eine dritte Firma und installiert die Schließzylinder einer Schließanlage. Die Produktnorm gilt aber nur für betriebsfertige Produkte mit den zugehörigen Baubeschlägen, Türschließern, Oberlichtern und Seitenteilen sowie dem Türblatt und der Zarge als wesentliche Komponenten. Türblätter oder Zargen alleine können daher nicht CE-gekennzeichnet werden. Damit stellt sich die Frage, ob und wer dann eine CE-Kennzeichnung machen darf bzw. muss.

Hersteller ist derjenige, der alle Komponenten einer Tür herstellt oder anbietet und „in den Verkehr“ bringt. Entscheidend ist dabei nicht, dass Türblatt und Zarge gemeinsam geliefert werden, sondern dass die Komponenten eindeutig als zusammen gehörige Einheit gekennzeichnet wurden und eine Verwechslung durch Monteur oder Bauherr ausschließen. Dabei kann der Hersteller durch eine genaue Definition einzelner Komponenten einen Austausch oder Einsatz von Komponenten zulassen. In diesem Fall müssen natürlich die Anforderung an die Produktqualität sowie die Art und Weise der Verwendung, Montage, Einstellung etc. vom Hersteller einer CE-gekennzeichneten Tür eindeutig festgelegt sein. Dies ist gerade für die Verwendung von Beschlägen wichtig. Denn ein Hersteller kann mit Bezug auf die deutschen Beschlagnormen, Maße und Toleranzen eine Austauschbarkeit sicherstellen, ohne dass die Eigenschaften des CE-gekennzeichneten Produktes verändert werden.

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