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Holzbalkendecken fachgerecht abschotten

Karl-Heinz Ullrich
Inhalt
Solche Situationen gilt es vor allem beim Sanieren von älteren Gebäuden zu meistern.

Bestehende Holzbalkendecken (Bild 1) können im Allgemeinen mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 30 Minuten (feuerhemmend) beurteilt werden. Unter Berücksichtigung von Einschüben, vorhandenen Putzen und breiten Holzbalken sind im Einzelfall sogar Einstufungen in der Feuerwiderstandsklasse F 60 (hochfeuerhemmend) möglich (Bild 2).

 

Bild 2: Holzbalkendecke mit Putz und Einschub.

Brandschutzexperte Professor Gerd Geburtig gibt dabei zu bedenken, dass hochfeuerhemmende Decken wegen der als technische Baubestimmung geltenden M-HFHHolzR der DIN EN 13 501-2 entsprechen müssen, was im (historischen) Bestand formal eigentlich nicht möglich ist (das Bauteil müsste normgeprüft sein). Gegebenenfalls ist die Klassifikation F 60-B vorhanden. Häufig liegt eine Klassifikation F 30-B vor, da die Ausbildung von oben formal nur selten F 60 ist. Damit sind Decken im historischen Bestand grundsätzlich nicht als hochfeuerhemmend nach DIN EN 13 501-2 anzusehen, da dies F 90-B entsprechen würde.

In der Regel werden Installationen für gebäudetechnische Installationen auch durch brandabschnittsbildende Bauteile geführt. Damit sich Brände nicht über das angrenzende Stockwerk ausbreiten können, empfiehlt es sich, während der Planungen die Durchdringungen bezüglich der Abschottungen festzulegen. Nachträgliche Umplanungen und Änderungen sind schwierig realisierbar und vor allem kostentreibend.

Vorgaben der Bauordnung

Laut § 40 f. Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13. Mai 2016, „dürfen Leitungen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind“.

Vorgaben in Muster-Richtlinien

Grundsätzlich hat der Unternehmer die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Das bedeutet: In die Durchführungen müssen – jeweils abhängig von der Gebäudeklasse – Abschottungen eingebaut werden.

  • MLAR: In der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) finden sich Angaben über Durchführungen bei feuerhemmenden, hochfeuerhemmenden und feuerbeständigen Bauteilen. Zum Beispiel Punkt 4.1.2: „Die Leitungen müssen durch Abschottungen geführt werden, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie die raumabschließenden Bauteile.“
  • M-HFHHolzR: In der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR) finden sich folgende Ausführungshinweise:

Werden an den Verschluss der Öffnungen, abhängig von der Gebäudeklasse, brandschutztechnische Anforderungen zum Beispiel an Rohr- oder Kabelabschottungen gestellt, muss ein entsprechender bauaufsichtlicher Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis vorliegen (M-HFHHolzR, 3.5 Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten).

Installationen (Leitungs- und Lüftungsanlagen) dürfen nicht in hochfeuerhemmenden Bauteilen geführt werden. Sie sind vor Wänden bzw. unterhalb von Decken oder in Schächten und Kanälen zu führen. Für Öffnungen in hochfeuerhemmenden Wänden und Decken zur Durchführung von Schächten, Kanälen und von Installationen gilt Abschnitt 3.5 (Bild 3) entsprechend (M-HFHHolzR, 4.1 Allgemeines).

Bild 3: Bauteilöffnung mit Brandschutzbekleidung nach Abschnitt 3.2 zum Einbau von Türen, Fenstern und sonstigen Einbauten nach Abschnitt 3.5. Darstellung der Ausführung des Fugenversatzes.

Abstandsregeln des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt)

Dabei sind zudem die Abstandsregeln des DIBt zu beachten. Diese Anforderungen bringen schon vor der Ausführung hohen Planungsbedarf mit sich, um die Herausforderung – der Anwender ist quasi gezwungen, eine „geprüfte Situation“ (Betondecke) herzustellen – zu meistern (Bild 4). Zudem sollte bei größeren Durchbrüchen ein Statiker mit hinzugezogen werden.

 

Bild 4: So nicht: Die Laibungsverkleidung ist vollständig undvollflächig auszuführen.

Der Weg zur fachgerechten ­Abschottung in Holzdecken

  • Prüfen, welche Feuerwiderstandsfähigkeit gefordert ist. Sind Baupläne vorhanden? Ist die Baugenehmigung vorhanden?
  • Deckenaufbau untersuchen.
  • Kontrollieren, ob die Durchführung statisch unbedenklich ist. Falls notwendig, Statiker mit hinzuziehen.
  • Passendes Abschottungsprodukt auswählen. Muss eine Auslaibung erstellt werden? Wenn ja, wie muss diese ausgeführt werden?
  • Einbau nach Vorgaben des Verwendbarkeitsnachweisinhabers. Macht es Sinn, mit dem Hersteller einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren, oder kann ich die ­Situation korrekt durch ein bemaßtes ­Foto oder durch eine bemaßte Skizze ­beschreiben?
  • Nicht wesentliche Abweichung bestätigen, Hersteller des Bauprodukts/der Bauart hinzuziehen. Vor Installation alle notwendigen Dokumente prüfen (lassen) (siehe Punkt 5).
  • Den Zulassungsinhaber mit ­einbeziehen

Bei der Auswahl der Abschottungsprodukte sollte drauf geachtet werden, dass beim Verwenden bzw. Anwenden von Produkten bzw. Bauarten der Inhaber des Verwendbarkeitsnachweises mit ins Boot genommen wird.

Mittlerweile ist, nach der Umstellung der Bauproduktenverordnung (BauPVO) vom 1. Juli 2013, eine nicht wesentliche Abweichung von europäischen Bauprodukten bzw. Bauarten möglich.

Schritt für Schritt

Folgende Arbeitsabläufe müssten bzw. müssen in der „herkömmlichen“ Ausführung (mit Mörtelverguss) vollzogen werden:

  • Entfernen der Dielen inklusive inliegendem Sand, Schlacke bzw. Füllmaterialien
  • Anbringen der Schalung (ggf. doppelt mit Fugenversatz)
  • Wenn statisch erforderlich: Wechsel einziehen
  • Anbringen einer umlaufenden Halteleiste
  • Installation(en) durchführen
  • Mörtel bzw. Beton einbringen
  • Abschottungsprodukt anbringen
  • Gegebenenfalls Sand, Schlacke bzw. Füllmaterialien wieder einfüllen
  • Eventuell neu verputzen.

Alternative Systeme

Die folgenden Lösungsvorschläge bieten eine ausreichende Sicherheit hinsichtlich der §§ 40/41 MBO, da das Schutzziel erreicht wird. Sie müssen im Regelfall aber dennoch begründet werden, da entweder eine nicht wesentliche Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis oder von den technischen Baubestimmungen vorliegt.

Brandschutzschaum als Vergussmasse (Bild 5): Diese Abschottungsvariante belastet die Deckenkonstruktion aufgrund des geringen Gewichts weniger als ein Verguss mit Mörtel oder Beton. Ebenfalls ermöglicht sie relativ geringe Randabstände. Eventuelle Nachbelegungen lassen sich durch eine weiche Brandschutzschaummasse einfach realisieren. Kombischotts sind möglich.

Weichschott (Mineralwollplatten) (Bild 6): Wie beim Schott mit Brandschutzschaum ist auch hier eine geringe Belastung der Statik gegeben. Vorarbeiten bezüglich der Auslaibung sind zu leisten. Die Nachbelegung gestaltet sich mittels Kernlochbohrer einfach. Kombischotts sind möglich.

Deckenstanzer-System SWS (Bild 7): In diesem Fall kann der Anwender auf die kompletten Vorarbeiten bezüglich Ausschnitt, Auslaibung etc. verzichten. Mittels Kernlochbohrgerät und Adapter wird eine Edelstahlhülse in die Decke gebohrt. Nach dem Durchbruch der Decke verbleibt die Hülse als „Leerrohr“ im Bauteil. Eine gutachterliche Stellungnahme liegt vor. Eine Nachbelegung bei Verguss mit Brandschutzmörtel ist allerdings schwierig.

Erleichterungen für einzelne Leitungen gemäß Vorgaben der MLAR Abschnitt 4.3 (Bild 8) :

  • nicht brennbare Rohre ≤ 160 mm
  • brennbare Rohre ≤ 32 mm
  • einzelne elektrische Kabel ohne Durchmesserbegrenzung

Lösungsmöglichkeit:

Als Beispiel dienen ein Wickelfalzrohr oder eine Blechhülse (Durchmesser ≥ 160 mm; Blechstärke ≤ 1,0 mm) als „Hüllrohr“. Der Rest­ringverschluss wird mit Mineralwolle (A1, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C) realisiert. Zusätzlich wird die Mineralwolle mit einer Brandschutz-Fugenfüllmasse (Tangit FP 440) gegen das Herausfallen gesichert.

Fazit

Abschottungen von Rohr- und Kabeldurchdringungen in Holzbalkendecken sind meist ein kniffeliges Problem. Sie stellen an die Betroffenen erhöhte Ansprüche und müssen sorgfältig geplant werden. Dabei sollte im Vorfeld eine Abstimmung mit den vor Ort verantwortlichen (Fach-)Bauleitern oder Brandschutz-Sachverständigen stattfinden.

Zudem ist eine entsprechende Dokumentation unabdingbar. Sind all diese Maßnahmen berücksichtigt, ist sichergestellt, dass sich aus dem „Sonderfall Holzbalkendecke“ keine „Sonderfalle“ entwickelt.

Dieser Artikel von Karl-Heinz Ullrich ist zuerst erschienen in SBZ-Ausgabe 5 / 2020. Karl-Heinz Ullrich ist Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS) bei der Walraven GmbH.

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