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Planung und gesetzliche Vorschriften bei Frischwasserstationen

Frank Urbansky

Aus diesen Gründen empfiehlt sich, eine Frischwasserstation einzubauen:

  • Ungünstiger oder mangelhafter Platz für ausreichende Pufferspeicher,
  • niedrige Trinkwassertemperaturen insbesondere in Neubauten, die mit Wärmepumpen geheizt werden,
  • mangelhafte Effizienz von Solaranlagen, bei denen niedrige Rücklauftemperaturen der Frischwasserstationen den Puffer besser abkühlen können,
  • bessere Nutzung der Schichtungen eines Pufferspeichers,
  • höhere Trinkwasserhygiene, da Standzeiten entfallen
  • keine Möglichkeit zur Speicherung von warmem Trinkwasser, da sonst bei kalkhaltigen Wasser Kalk ausgefällt werden könnte.

Wie für alle Trinkwasserinstallationen gilt auch für Frischwasserstationen die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). In ihr sind die "Großanlagen zur Trinkwassererwärmung" definiert. Die Regelung zielt auf hygienische Standards ab, insbesondere zur Vermeidung einer Legionellenbildung. 2011 kam es in Bezug auf die Wasserbereitstellung, -erwärmung und -hygiene zu einer drastischen Verschärfung, was wiederum den Einsatz von Frischwasserstationen begünstigt.

Legionellen: Prüfpflicht nur bei Großanlagen

Hilfreich ist zudem das DVGW-Arbeitsblatt W 551 zu Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen. Es beschreibt technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums.

Dabei haben die Frischwasserstationen einen Vorteil. Denn die regelmäßige Prüfungspflicht der Legionellenkonzentration bei Großanlagen mit zentralem Trinkwarmwasserspeicher gilt nur für Anlagen größer 400 Liter oder mit mehr als drei Litern Wasserinhalt bis zur Zapfstelle. Frischwasserstationen, die nah an der Zapfstelle installiert sind, erreichen diese Werte nie, müssen also auch nicht regelmäßig geprüft werden. Das macht sie so interessant für den Einsatz in der Wohnungswirtschaft, da hier gewerblich vermietet wird. Bei großen Warmwasserspeichern müsste regelmäßig auf Legionellen geprüft werden – Kosten, die man so spart.

Verbrühungsschutz beachten

Für den Einsatz insbesondere in Wohnungen gibt es auch keinerlei Temperatureinschränkungen. Die Auslegung und Installation richtet sich also nach den Einsatztemperaturen. Allerdings muss ein Verbrühungsschutz gewährleistet sein. Deswegen sollte die maximale Vorlauftemperatur 110°C betragen, die Einstellung der Trinkwarmwassertemperatur bei maximal 75°C liegen.

Beachtet werden muss auch die DIN 4753 Teil 1 - Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser.

In der Planung sind aufgrund dieser Vorschriften folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Ventile: Sicherheitsventil bis zu einer Heizleistung von 75 kW mit DN 15. Das Ventil muss für den Abblasedruck für den zulässigen Betriebsüberdruck ausgelegt werden. Bei 10 bar und mehr ist hinter dem Wasserzähler ein Druckminderer einzubauen. Auf das Ventil kann nur verzichtet werden, wenn ein Strömungswächter die Wassertemperatur auf 95°C begrenzt.
  • Prüfen: Das Sicherheitsventil ist ein- bis zweimal im Monat durch Anlüften zu prüfen.
  • Tropfschutz: Frischwasserstationen können tropfen, wenn sie ohne Abnahme aufgeheizt werden. Dieses Wasser muss mittels Siphontrichter aufgefangen und abgeleitet werden.
  • Absperrung: Zudem darf zwischen Sicherheitsventil und Frischwasserstation keine Absperrung vorhanden sein.
  • Filter: Die Kaltwasserleitung benötigt einen Wasserfilter.

Empfehlenswert ist zudem eine Prüfung von Wasserqualität und -härte. Entkalkungsgeräte wären auch bei Frischwasserstationen bei höheren Temperaturen > 55°C und hartem Wasser > 18° dH nötig. 

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Beitrag "Dezentrale Warmwasserbereiter und Frischwasserstationen sinnvoll nutzen".

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