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Radioaktivität im Trinkwasser: Neuer Leitfaden für Untersuchungsverfahren

Das Trinkwasser in Deutschland ist vor radioaktiven Stoffen gut geschützt und weist im Durchschnitt eine sehr geringe Strahlenbelastung auf, so dass Gesundheitsgefährdungen grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Dennoch wird das Trinkwasser regelmäßig auf radioaktive Stoffe untersucht. In Einzelfällen können aus Vorsorgegründen Maßnahmen zur Reduzierung des Gehalts an radioaktiven Stoffen im Trinkwasser erforderlich werden.

Neuer Leitfaden wegen geänderter Trinkwasserverordnung

Handreichungen für die beteiligten Stellen enthält der überarbeitete Leitfaden, den das Bundesumweltministerium diese Woche vorgelegt hat. Die Neuauflage des „Leitfadens zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung“ wurde durch die Änderung der Trinkwasserverordnung notwendig. Sie legt Anforderungen an den Schutz der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe im Trinkwasser fest.

Trinkwasseruntersuchung erfolgt erstmals nach einheitlichem Verfahren

Bis zum Jahr 2019 müssen nun die zentralen Wasserwerke das Trinkwasser erstmals nach einem bundesweit harmonisierten Verfahren untersuchen. Das gibt die Änderung der Trinkwasserverordnung vor, die im November 2015 in Kraft getreten ist. Zur Umsetzung hat das Bundesumweltministerium nun den „Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung“ neu aufgelegt.

Dieser ist eine Handlungsempfehlung für die Wasserversorgungsunternehmen und die Vollzugsbehörden. Die Handreichung enthält einheitliche Vorgaben für die Überwachung der Radioaktivitätsparameter sowie Handlungsempfehlungen bei der Überschreitung von Parameterwerten im Trinkwasser.

Der Leitfaden wurde von den zuständigen Behörden von Bund und Ländern zusammen mit Experten der Wasserverbände erarbeitet. Die flächendeckende Anwendung des Leitfadens wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem Umweltbundesamt (UBA), den zuständigen Landesbehörden sowie dem DVGW – Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. und dem BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. unterstützt.

Der aktualisierte Leitfaden sowie weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des BMUB.

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