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Warmwasser kühler betreiben dank Ultrafiltration: Was ist belegt – und was nicht?

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Für Fachplaner und Betreiber ist der Zielkonflikt offensichtlich: Je höher die Temperatur der zentralen Trinkwassererwärmung, desto anspruchsvoller wird ihre effiziente Versorgung mit erneuerbarer Wärme. Gleichzeitig darf die Energieoptimierung nicht dazu führen, dass sich Legionellen in der Installation vermehren. Das Forschungsprojekt ULTRA-F hat deshalb untersucht, ob Ultrafiltration einen hygienisch sicheren Betrieb bei abgesenkten Trinkwarmwassertemperaturen unterstützen kann. Das Projekt ist abgeschlossen; seine Ergebnisse sind jedoch keine pauschale Freigabe, bestehende Anlagen nach dem Einbau eines Filters kühler zu betreiben.

Temperatur: Technische Regel und Trinkwasserverordnung unterscheiden

Eine verbreitete Verkürzung lautet, die Trinkwasserverordnung schreibe für jede Warmwasseranlage unmittelbar 60 °C vor. So lässt sich die Rechtslage nicht darstellen. Die Trinkwasserverordnung regelt unter anderem die Qualität des Trinkwassers, Untersuchungspflichten und das Vorgehen bei einem Legionellenbefund. Anforderungen an Planung und Betrieb ergeben sich daneben aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Für zentrale Großanlagen gilt nach der vom DVGW dargestellten regelwerkskonformen Betriebsweise: 60 °C am Austritt des Trinkwassererwärmers und mindestens 55 °C im Zirkulationssystem. Die Werte beziehen sich auf unterschiedliche Stellen der Anlage; sie sind keine pauschale Temperaturvorgabe für jede Entnahmestelle und jedes Einfamilienhaus.

Wer Temperaturen senken möchte, muss daher zuerst klären, welche Anlage vorliegt, welche technischen Regeln anzuwenden sind und wie die Hygiene im gesamten System gesichert wird. Die Austrittstemperatur allein sagt wenig über schlecht durchströmte Leitungsabschnitte, die Zirkulation oder die Temperaturen an entfernten Stellen aus.

Was Ultrafiltration leisten kann

Ultrafiltrationsmembranen können Mikroorganismen aus dem durchströmenden Wasser zurückhalten. Genau darin liegt der Ansatz von ULTRA-F: Untersucht wurde, ob ein verringerter Eintrag von Mikroorganismen und weiteren Bestandteilen des Wassers dazu beitragen kann, die Legionellenbelastung einer Installation auch bei niedrigeren Temperaturen zu beherrschen. Die Forschung befasste sich ausdrücklich nicht nur mit der Filterwirkung, sondern ebenso mit Rückkontamination, Rückspülung und der sicheren Ableitung des Spülwassers.

Entscheidend ist dabei die Systemgrenze: Ein Filter behandelt das Wasser, das ihn passiert – nicht automatisch alle nachgeschalteten Rohrleitungen, Armaturen und Biofilme. Er beseitigt auch keine Fehler wie Stagnation oder eine unzureichend funktionierende Zirkulation. Die Aussage, durch einen Filter am Hauseingang könnten sich im gesamten Hausnetz dauerhaft keine Legionellen mehr vermehren, geht deshalb über das hinaus, was sich aus dem Wirkprinzip ableiten lässt. Die Bedingungen für wissenschaftlich begleitete Feldversuche mit Ultrafiltration waren entsprechend umfangreich; sie bezogen neben der Technik auch den Zustand der Installation und die Betriebsorganisation ein.

Was ULTRA-F gezeigt hat – und wo die Grenze liegt

Die Forschenden berichten aus Untersuchungen in realen Mehrfamilienhäusern, dass bei korrekt installierten und betriebenen Anlagen unter einem eng begleiteten Vorgehen auch 55 °C am Austritt des Trinkwassererwärmers ohne Ultrafiltration untersucht und erreicht wurden. Für noch niedrigere Temperaturen mit Ultrafiltration beschrieben sie einen anspruchsvolleren Fahrplan und weiteres Potenzial – ausdrücklich nicht eine einfache Standardlösung zum Nachrüsten. Zur Einordnung gehört außerdem die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems.

Nun ist ein unter Forschungsbedingungen erprobter Betriebszustand nicht automatisch eine Empfehlung für die Breite des Gebäudebestands. Die Ergebnisse zeigen, welche Fragen sich künftig beantworten lassen müssen. Sie ersetzen weder eine anlagenspezifische hygienische Bewertung noch die Einordnung gegenüber dem geltenden Regelwerk. Auch ein 2023 veröffentlichtes DVGW-Dokument formulierte Rahmenbedingungen ausdrücklich für wissenschaftlich begleitete Feldversuche; laut Dokument waren diese höchstens bis Dezember 2024 gültig. Es sollte daher nicht als aktuelle allgemeine Betriebserlaubnis gelesen werden.

Der Filter allein entscheidet nicht über die Hygiene

Wer eine Temperaturabsenkung fachlich bewerten will, braucht mehr als den Nachweis einer Membranleistung. Zu prüfen sind unter anderem die tatsächlichen Temperaturen im Netz, die Funktion und Überwachung der Zirkulation, die Nutzung der Entnahmestellen sowie Zustand und Wartung der Installation. Hinzu kommen bei einer Ultrafiltrationsanlage Fragen nach dem Betriebsverhalten der Membran, der Rückspülung und einem Vorgehen bei Störungen. Das ist keine beiläufige Zusatztechnik, sondern ein weiterer Teil des hygienisch zu beherrschenden Gesamtsystems.

Gerade für die Praxis ist deshalb die Reihenfolge wichtig: Zuerst die vorhandene Trinkwasserinstallation und ihren Betrieb verstehen, dann über zusätzliche Technik oder veränderte Temperaturen entscheiden. Ein Filter kann eine unzureichende Zirkulation oder nicht behobene Mängel beheben.

Untersuchungspflichten bleiben bestehen

Der Einbau einer Ultrafiltration hebt Pflichten aus der Trinkwasserverordnung nicht auf. Ob eine systemische Untersuchung auf Legionellen erforderlich ist, richtet sich nach den Voraussetzungen des § 31 TrinkwV. Dazu gehören unter anderem Größe beziehungsweise Leitungsinhalt der Trinkwassererwärmungsanlage, eine Nutzung mit möglicher Vernebelung des Wassers und die Abgabe im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit; Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Untersuchungspflicht ausgenommen. Die aktuelle Empfehlung des Umweltbundesamtes beschreibt das Vorgehen bei der systemischen Untersuchung.

Für Legionella spec. nennt die Trinkwasserverordnung einen technischen Maßnahmenwert von 100 KBE je 100 ml. Wird er erreicht, greifen die Handlungspflichten nach § 51 TrinkwV: Der Betreiber muss unter anderem die Ursachen untersuchen, eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen und erforderliche Schutzmaßnahmen ergreifen. 

Fazit

Ultrafiltration ist ein relevanter Forschungsansatz für energieeffizientere Trinkwarmwassersysteme. Ihre mögliche Rolle bei niedrigeren Temperaturen lässt sich aber nur zusammen mit Anlagenzustand, Zirkulation, Überwachung, Wartung und hygienischer Bewertung beurteilen. Das heißt für Fachbetriebe, Energieeinsparung und Trinkwasserhygiene müssen gemeinsam geplant, gemessen und betrieben werden. 

Mehr zum Forschungsprojekt ULTRA-F: https://www.dvgw.de/themen/forschung-und-innovation/forschungsprojekte/dvgw-forschungsprojekt-ultra-f 

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