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UBA stellt klar: Kein Energiesparen durch Senken der Warmwassertemperatur

„Der Schutz der menschlichen Gesundheit steht eindeutig über der Intention zur Energieeinsparung ...", ist die grundlegende Klarstellung des Umweltbundesamtes zu Interpretationsversuchen zum Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG) vom 8. Aug. 2020.

 

Zur Energieeinsparung darf die Warmwassertemperatur von Trinkwasserversorgungsanlagen nicht herabgesetzt werden. Zu diesem Thema sah sich das Umweltbundesamt (UBA) veranlasst, Stellung zu beziehen und veröffentlichte dazu nach Anhörung der Trinkwasserkommission eine separate Mitteilung.

 

Offensichtlich häuften sich Aussagen von verschiedenen Stellen unter Berufung auf das GEG, dass bei  Anwendung neuer Verfahrenstechniken von den Temperaturvorgaben des DVGW-Arbeitsblattes 551 abgewichen werden könnte. Hierzu heißt es in der UBA-Mitteilung vom 11.12.2020, dass eine Abweichung von den Vorgaben nur dann zulässig wäre, wenn eine hygienische Gleichwertigkeit nachgewiesen worden ist. Dazu wird festgestellt, dass diesbezüglich bis heute keine generalisierbaren Erfahrungen vorliegen.  

 

Es bleibt dabei: Die Mindesttemperatur am Abgang vom Trinkwassererwärmer muss 60°C und mindestens 55°C an jeder Stelle in der Warmwasserzirkulation bei Großanlagen betragen.

Die Mitteilung des Umweltbundesamtes ist hier abrufbar.

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