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Klimafreundliche Heizungen: Förderstopp droht

Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn 2024 die BEG neu gefasst, um den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken. Wenn man eine Heizung einbaut, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt, erhält man dafür Zuschüsse und zinsgünstige Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Allerdings ist die Gesamtsumme im Topf der BEG begrenzt und könnte bei hoher Nachfrage schon im Laufe des Jahres aufgebraucht sein. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kurz vor Weihnachten eingeräumt. Bereits mehrmals waren Förderprogramme in ähnlichen Fällen über Nacht gestoppt worden, zuletzt Ende 2023 der Umweltbonus beim Kauf eines E-Autos.

Förderung muss rasch beantragt werden

Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FVSHK BW, rät Hauseigentümern, die über einen Heizungstausch nachdenken, sich rasch zu entscheiden. „Je länger man wartet, desto teurer wird es“, sagt er. „Die Betriebskosten für die alte Öl- oder Gasheizung steigen, weil der CO2-Preis erhöht wird. Für die neue Heizung erhält man möglicherweise nicht mehr alle jetzt noch möglichen Vorteile.“ Becker empfiehlt, sich frühzeitig an einen qualifizierten SHK-Innungsfachbetrieb zu wenden. Dieser informiert über die neuen Anforderungen und die Fördermöglichkeiten.

Denn die BEG ist unter anderem nach Anzahl der Wohneinheiten und Zeitpunkt des Umbaus gestaffelt. „Mit dem Heizungsgesetz GEG, dem Wärmeplanungsgesetz und der BEG-Förderung sind jetzt alle Rahmenbedingungen klar, wie es mit der Gebäudewärme in Deutschland weitergeht“, so Becker. 

„Unsere Betriebe sind vorbereitet für die Wärmewende. Niemand muss mehr abwarten, zumal die kommunalen Wärmepläne zunächst keinerlei unmittelbaren Folgen haben.“

Günstigen Zeitpunkt nutzen

Gerade zu Beginn des Jahres 2024 ist die Situation für Hauseigentümer vorteilhaft, da die Lieferfristen beispielsweise für Wärmepumpen deutlich zurückgegangen sind. Auch der Auftragsvorlauf der Betriebe hat sich verkürzt. „Wer im Frühjahr bestellt, erhält im Sommer eine neue Heizung und kann entspannt in den Winter 2024/25 gehen“, so Becker.

Zwar können die Förderanträge erst ab 27. Februar bei der KfW gestellt werden. Man kann jedoch bis 31. August vorab mit der Heizungssanierung beginnen und den Förderantrag nachträglich bis zum 30. November 2024 bei der KfW einreichen. „Damit korrigiert die Bundesregierung wenigstens ihren Fehler, nachdem sie die Förderung viel zu spät beschlossen und veröffentlicht hatte“, so Becker.

Der FVSHK BW sieht grundsätzlich Chancen im neuen Gebäudeenergiegesetz und der Förderung: „Ein Gebäude energetisch zu sanieren und erneuerbare Energien einzusetzen, dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern senkt auch die Energiekosten, erhöht den Wohnkomfort und steigert den Wert der Immobilie“, zählt Becker auf.

Hintergrund: GEG und BEG

Ab 2024 dürfen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar jedoch nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude gelten längere Übergangsfristen, um fossile Heizungen auszutauschen oder auf erneuerbare Energien umzustellen.

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für die energetische Sanierung von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien. Die BEG bietet Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen zum Effizienzhaus.

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