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Warum sich eine detaillierte Wärmebrückenberechnung lohnt

Atilla Akarcay
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Anspruchsvolle energetische Ziele sind mit pauschalen Wärmebrückenzuschlägen kaum umsetzbar bzw. erfordern sehr dicke Dämmschichten. Entscheidet man sich für einen detaillierten Einzelnachweis und verzichtet auf pauschale Wärmebrückenzuschläge, kann sich der berechnete Energiebedarf erheblich reduzieren. Das Gebäude erreicht dann entweder eine bessere KfW-Effizienzhausklasse oder benötigt geringere Dämmdicken, und man spart eventuell bei den Investitionen in die Haustechnik. Ein Wärmebrückenatlas vereinfacht den Rechenaufwand erheblich.

Die Mindestanforderungen an Wärmeverluste von Wärmebrücken regelt die EnEV bzw. das nun geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG). Demnach sind Wärmebrücken so zu berücksichtigen, dass sie den Jahres-Heizwärmebedarf nach den Regeln der Technik so wenig wie möglich beeinflussen und der Aufwand für deren Vermeidung im jeweiligen Einzelfall in einem wirtschaftlich sinnvollen Rahmen bleibt Es gibt drei Varianten, Wärmebrücken im Rahmen der energetischen Berechnungen zu berücksichtigen:

Einfache Methode

Ohne Nachweis ist allgemein für den Wärmebrückenzuschlag UWB ein erhöhter Wert von 0,10 W/(m²K) und bei Außenbauteilen mit innen liegender Dämmschicht und einbindender Massivdecke ein Wert von 0,15 W/(m²K) einzusetzen.

Vereinfachte Methode

Entsprechen die Wärmebrücken der Gleichwertigkeit nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019, kann wie folgt verfahren werden:

  • UWB = 0,03 W/(m²K) in Kategorie B
  • UWB = 0,05 W/(m²K) in Kategorie A

Detaillierte Methode

Die Effekte von Wärmebrücken können sowohl projektbezogen als auch über einen individuellen Wärmebrückenzuschlag berücksichtigt werden. Das Prinzip der detaillierten Wärmebrückenberechnung basiert auf der DIN EN ISO 10211 [1], [2].

Das neue Beiblatt 2 der DIN 4108

Mit der Überarbeitung des Beiblatts 2 der DIN 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ wurde ein längst überfälliger Ersatz für die Ausgabe von 2006 geschaffen. Im Beiblatt 2 wurden die Kategorien A und B für zwei energetische Standards eingeführt. Hält sich ein Planer an die Ausführungsempfehlungen der Kategorie B, gilt der pauschale Wärmebrückenzuschlag UWB = 0,03 W/(m²K). Verfährt er nach der Kategorie A, gilt der bisherige Zuschlag von 0,05 W/(m²K).

Immer wieder gibt es Einbausituationen, für die es im Bei­blatt 2 keine Ausführungsbeispiele nach Kategorie A gibt. In so einem Fall sind die Empfehlungen der Kategorie B einzuhalten, obwohl der Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/(m²K) angesetzt werden soll (z. B. Rollladenkastenanschlüsse).

Einzelne Wärmebrücken, welche die gewählte Kategorie nicht einhalten oder die nicht im Beiblatt enthalten sind, müssen zusätzlich mit einem Korrekturfaktor (ΔΨ= Ψ - Ψref) berücksichtigt werden. Die vereinfachte Modellierung der Fenster mit der Ersatzmaske (70 mm breites Holzbrett mit einem λ-Wert von 0,13 W/(m²K)) ist weiterhin erlaubt. In diesem Fall soll der berechnete fRsi-Wert nach Tab. 1 des Beiblattes angepasst werden.

Eine detaillierte Modellierung der Bauelemente wie Fenster, Fenstertüren, Rollladenkästen, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Fassadenprofile bzw. Vorhangfassaden erfolgt nach DIN EN ISO 10077-2 mit den Referenzgeometrien aus Anhang F des Beiblatts 2 ( Ψref,det) oder mit den tatsächlichen Produktgeometrien bzw. Produktdaten ( Ψref,det) [3], [4], [5].

Warum so viel Geld für die Berechnung ausgeben?

Viele Auftraggeber fragen sich, weshalb sie mehrere hundert oder tausend Euro in diese Berechnungen investieren sollen, wenn es doch viel einfacher und kostengünstiger ist, die pauschalen Zuschläge anzusetzen. Die Antwort ist einfach: Werden die Wärmebrücken pauschal berücksichtigt, fällt die Bewertung der Gebäudehülle generell schlechter aus als sie es tatsächlich ist.

Je besser der energetische Standard eines Gebäudes, umso nachteiliger wirken sich pauschal berechnete Wärmebrücken auf die Energiebilanz aus. Daher ist es nicht zu empfehlen, Wärmebrücken für ein wirtschaftliches KfW-Effizienzhaus mit pauschalen Zuschlägen zu berücksichtigen. Sogar ein Gebäudestandard nach EnEV erzielt mit einer detaillierten Wärmebrückenberechnung viel bessere energetische Ergebnisse.

Ein Neubau nach EnEV hat einen flächenbezogenen Transmissionswärmeverlust von etwa 0,20 W/(m²K). Berücksichtigt man die Wärmebrücken gemäß Beiblatt 2 der Kategorie B, so ist auf den mittleren U-Wert ein ΔUWB Wert von 0,03 hinzuzurechnen, was einem Zuschlag von etwa 15 % entspricht.

Wählt man die Kategorie A anstatt der Kategorie B, erhöhen sich die Wärmeverluste über die Gebäudehülle um 25%.

Plant man jedoch anstatt des Mindeststandards nach EnEV ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder ein Passivhaus, bewirken die pauschalen Zuschläge von 0,05 W/(m²K) bzw. 0,03 W/(m²K) eine Verschlechterung um 30 % und mehr. Um diesen zusätzlichen verfahrensbedingten Transmissionswärmeverlust zu kompensieren, müssen entweder die Dämmdicken erhöht oder Dämmstoffe mit niedrigerer Wärmeleitfähigkeit verwendet werden, was in der Regel das Baubudget belastet. Da sich die gesetzlichen Anforderungen auch auf den Primärenergiebedarf beziehen, wird dann häufig zudem in teure und überdimensionierte Haustechnik investiert.

Ein Aufwand, der sich rechnet

Die pauschalen Zuschläge basieren auf Annahmen, die Toleranzen beinhalten, damit sie auf der sicheren Seite liegen. Berechnet man hingegen alle Wärmebrücken detailliert mit den Referenzprofilen aus dem Anhang F des Beiblatts 2, ergeben sich Zuschläge zwischen 0,00 und 0,02 W/(m²K).

Da die Dämmeigenschaften hochwertiger Bauprodukte in der Praxis eher besser als in dem Regelwerk sind, führt eine detaillierte Wärmebrückenberechnung mit exakten Produktgeometrien zu einer weiteren Reduktion der Zuschläge.

Favorisiert nun ein Energieberater ein solches Vorgehen, bekommt er häufig zu hören, eine detaillierte Wärmebrückenberechnung sei viel zu teuer. Doch ist dem tatsächlich so? Spart so eine Berechnung nicht auch Kosten ein? Entsteht tatsächlich ein erhöhter Aufwand? Um diese Fragestellungen zu beantworten lohnt es, sich eingehend mit einer Ausschreibungskalkulation anhand eines realen Gebäudes zu beschäftigen.

Vier Varianten und zwei Gebäudetypen

Anhand von zwei unterschiedlichen Gebäuden und vier verschiedenen Berechnungsmethoden von Wärmebrücken soll festgestellt werden, wie sich dies auf die Dämmdicke bei unterschiedlichen Bauteilen und der angepeilten Energieeffizienzklasse KfW 55 auswirkt.

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