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Holzarten und Holzschutz: VFF-Merkblätter wurden überarbeitet

HO.06-1: 2018-08 „Holzarten für den Fensterbau – Teil 1: Eigenschaften, Holzartentabelle - Holzarten zur Herstellung maßhaltiger Bauteile“ ersetzt HO.06-1: 2013-09, und HO.11: 2018-08 „Holzschutz bei Holz- und Holz-Metallfenstern, -Haustüren, -Fassaden und -Wintergärten“ ersetzt HO.11: 2013-04.

Grund der Überarbeitung beider Merkblätter war die neue Ausgabe der EN 350:2016 „Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff“.

Das Merkblatt HO.06-1: 2018-08 nennt Holzarten, die sich im Einsatz für maßhaltige Bauteile (Fenster, Außentüren, Vorhangfassaden, Wintergärten) als geeignet oder, wenn sie mehr als 15 Jahre erfolgreich eingesetzt wurden, als bewährt erwiesen haben. Die Tabelle führt 12 Nadelhölzer und 26 Laubhölzer auf, die unter anderem im Hinblick auf ihre Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit und Eignung als lamellierte Fenster-Kantel charakterisiert werden. Die Bewertung der „Dauerhaftigkeit“ wurde nach den Vorschriften der neuen DIN EN 350:2016 aktualisiert. Neu aufgenommen wurde für Nadelhölzer die Sibirische Lärche; zudem wird jetzt zwischen Oregon Pine (westliches Nordamerika) und Douglasie (Mitteleuropa) unterschieden. Für Laubhölzer wird jetzt Eucalyptus grandis aus Uruguay separat aufgeführt.

„Wichtig ist mir der Hinweis, dass zu verschiedenen weiteren Fragen wie etwa zur Eignung von Beschichtungssystemen oder zum Einsatz anderer Holzarten oder Holzprodukten ein Reihe weiterer VFF-Merkblätter („HO“) vorliegen, die der Fensterbauer ebenfalls nutzen sollte“, erklärt Eike Gehrts, der Holzexperte des VFF.

Schutzmaßnahmen für Fenster

Das Merkblatt HO.11: 2018-08 „Holzschutz bei Holz- und Holz-Metallfenstern, -Haustüren, -Fassaden und -Wintergärten“ erläutert die Schutzmaßnahmen gegen Bauschäden durch holzzerstörende Organismen (Insekten, Pilze). Weiterhin geht es um Maßnahmen gegen holzverfärbende Pilze (Bläue), die zwar keinen Bauschaden verursachen, jedoch das Erscheinungsbild der Holzoberfläche nachhaltig beeinträchtigen. Die Holzschutzmaßnahmen richten sich nach Konstruktion und Verarbeitung (konstruktiver Holzschutz) sowie nach Holzart, Holzqualität, natürlicher Dauerhaftigkeit und umfassen die Anwendung von Holzschutzmitteln (vorbeugender chemischer Holzschutz) sowie die notwendige Wartung/Pflege und Inspektion (vgl. VFF-Merkblätter und Mitgliederinformationen WP.01 bis WP.03).

Die erforderlichen Holzschutzmaßnahmen richten sich nach den Gebrauchsklassen, in denen die Elemente eingesetzt werden. Für maßhaltige Holzbauelemente gelten die Klassen 0/1 (Innenbereich trocken), 2 (Innenbereich oder unter Dach, gelegentlich feucht) und 3.1 (Außenbereich ohne Erdkontakt). Vor diesem Hintergrund erläutert das Merkblatt ausführlich unter anderem die Maßnahmen, die dazu führen, dass auf zusätzlichen chemischen Holzschutz komplett verzichtet werden kann. Ein Kapitel zu „Wartung/Pflege und Inspektion“ schließt das Merkblatt ab.

Hier erhalten Sie die Merkblätter

Die VFF-Merkblätter HO.06-1: 2018-08 „Holzarten für den Fensterbau – Teil 1: Eigenschaften, Holzartentabelle - Holzarten zur Herstellung maßhaltiger Bauteile“ und HO.11: 2018-08 „Holzschutz bei Holz- und Holz-Metallfenstern, -Haustüren, -Fassaden und -Wintergärten““ sind als Leseprobe unter www.window.de im VFF-Bereich „Normung und Technik“ unter „Merkblätter und Mitgliederinfos“ in Auszügen einzusehen.

Die Merkblätter können in gedruckter Form oder als PDF bei Beuth unter www.beuth.de (dann bei Suche „VFF“ eingeben, komplettiert sich automatisch) bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 19,- Euro (HO.06-1) und 26,- Euro (HO.11). Mitglieder des VFF erhalten je ein Exemplar kostenlos.

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