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Kraftbetätigte Fenster: Neufassung des EuroWindoor-Merkblatts KB.01

Das Merkblatt KB.01: 2020-06 wurde in der Vorstandssitzung von EuroWindoor am 26. Juni 2020 von den zahlreichen europäischen Mitgliedsverbänden verabschiedet. Die deutsche Übersetzung veröffentlicht der Verband Fenster + Fassade (VFF), der zusammen mit dem Institut für Fenstertechnik (ift) in der VFF-Arbeitsgruppe „Kraftbetätigte Fenster“ maßgeblich an der Erarbeitung mitgewirkt hat.

Die Neufassung ersetzt die bisherige Ausgabe KB.01: 2017-07. Die englische Fassung hat EuroWindoor als Guidance Sheet KB.01 “Power operated Windows“ publiziert.

Wichtige Hinweise für die sichere Bedienung

Durch eine Kraftbetätigung kommt es zu einem erhöhten Gefährdungspotenzial, dem mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden muss. Dieses Merkblatt gibt Hinweise und technische Lösungsansätze für die Verwendung kraftbetätigter Fenster, sodass deren Bedienung sicher und ohne großes Risiko gewährleistet werden kann.

Neben Begriffsdefinitionen und den Grundlagen geht das Merkblatt auf Zuständigkeiten, Haftungsfragen und die Verantwortlichkeiten zur Dokumentation ein. Über eine Risikobeurteilung wird eine Schutzklasse ermittelt, der eine Auswahl an Schutzmaßnahmen zur Risikominimierung zugeordnet ist. Anhand der bereitgestellten Benutzerinformationen geht das Merkblatt auch auf die Bedeutung der Instandhaltung ein.

Praxishinweise werden im Merkblatt umgesetzt

Anlass für die aktuelle Überarbeitung waren Erfahrungen aus der praktischen Anwendung, wonach der Errichter, der das kraftbetätigte Fenster auf der Baustelle (vor Ort) verwendungsfertig erstellt und in Betrieb nimmt, häufig nicht genau wusste, was er zur Einhaltung der Maschinenrichtlinie tun und dokumentieren soll. Das neue Merkblatt wurde daher um ein weiteres Kapitel „Inbetriebnahme“ ergänzt.

Darüber hinaus wurden weitere Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen vorgenommen. So ist jetzt zur Vermeidung von Missverständnissen im Geltungsbereich klargestellt, dass sich das Merkblatt an Fachkräfte richtet und nicht den Einbau von Antrieben durch den Endverbraucher behandelt.

Zur Risikoeinteilung in Abhängigkeit von der Raumnutzung wurden die Beschreibungen geschärft und die Motorstromüberwachung für Schiebefenster und -türen wurde als mögliche Schutzmaßnahme ergänzt. Erstmals erfolgt ein zusätzlicher Warnhinweis auf die Verletzungsgefahr durch Hineingreifen in geringe Öffnungsweiten, wenn zum Beispiel wenig Reaktionszeit beim Schließen verbleibt.

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