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Tageslicht und Blendschutz am Arbeitsplatz

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In der Initiative Tageslicht des BV-Flachglas und anderer Verbände steht als Leitsatz „Denn eines ist und bleibt glasklar: Ohne Licht wären wir nicht. Und mit dem falschen Licht sind wir nicht so, wie wir sein sollten“. Hier dürfen direkt die Frage gestellt werden: Wie definiert man Tageslicht am Arbeitsplatz gemäß der neuen Arbeitsstättenverordnung? Und wie will man alleine mit Sonnenschutzglas oder schaltbaren Gläsern Blendung am Arbeitsplatz vermeiden und einen Blendschutz garantieren?

Neue Arbeitsstättenverordnung

Tageslicht (und damit Blendschutz) am Arbeitsplatz ist verbindlich

Im Dezember 2016 trat die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der Bundesregierung in Kraft. Zu den wichtigsten Änderungen gehört unter anderem verbindliches Tageslicht am Arbeitsplatz und eine Sichtverbindung nach draußen. Als Arbeitsräume dürfen laut der Arbeitsstättenverordnung (mit einer Reihe von Ausnahmen) nur solche Räume betrieben werden, die ausreichend Tageslicht und eine Sicht nach außen erhalten.

Wo Tageslicht und eine Sichtverbindung sind, tritt jedoch auch Blendung auf. Arbeitgeber müssen also nicht nur für ausreichend natürliche Lichtquellen wie Fenster, Lichtkuppeln oder Lichtbänder sorgen, sondern auch für Blendschutz. Insbesondere die Arbeit am Bildschirm erfordert ein durchdachtes Blendschutzkonzept, da hier Blendung maßgeblich die Sicht und die Gesundheit beeinträchtigen kann.

 

Tageslicht am Arbeitsplatz

Der Mensch verbringt einen großen Teil seines Lebens an seinem Arbeitsplatz, an dem viele Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit haben, ihre Sitzposition dem Sonnenlichteinfall durch die Fenster anzupassen. Die aktuelle Fassung der DGUV-Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro“ von 2016 erklärt deshalb sehr gut die Notwendigkeit, das Tageslicht durch Fenster, Oberlichter oder ähnliche Elemente ausreichend steuern zu können.

Hier werden viele Möglichkeiten genannt, wie Sonnenschutzvorrichtungen für ein Bürogebäude auszuwählen sind. Gemäß der Energieeinsparverordnung sind Berechnungen nach Norm DIN 4108-2 für den maximalen Gesamtenergiedurchlassgrad gtot max durchzuführen, damit dieser von der Verglasung einschließlich Sonnenschutz erreicht wird und somit ein ausreichender sommerlicher Wärmeschutz gewährleistet werden kann.

Interessanterweise gibt es hier auch Orientierungswerte zur Sonnenschutzwirkung von innen, zwischen und außen liegenden Sonnenschutzvorrichtungen in Kombination mit unterschiedlichen Verglasungen. Tabelle 2 zeigt beispielhaft, welche Einbaulagen geeignet sind, den berechneten maximalen Gesamtenergiedurchlassgrad gtot max zu unterschreiten.

Entsprechend des Standortes des Bürogebäudes werden nach DIN 4108-2 auch die Klimaregionen bei der Berechnung berücksichtigt.

Besonders interessant sind hier auch die Ausführungen zu schaltbaren (elektrochromen) Verglasungen. Hier wird deutlich darauf hingewiesen, dass kein ausreichender Blendschutz vorhanden ist, wenn die Sonne sich im Sichtfeld des Büronutzers befindet und sich eine Blaufärbung einstellen kann, insbesondere wenn die Verglasung in eine Stufe mit sehr niedriger Transmission geschaltet wird. Sofern sich alle Gläser gleichzeitig in diesem Schaltzustand befinden, wird eine schlechte Farbwiedergabe und eine ungünstige Veränderung der Lichtfarbe verursacht.

Kann man hier auf der einen Seite wieder die Diskussion beginnen, was genau eigentlich Tageslicht in Gebäuden ist, zeigt sich auf der anderen Seite, dass auf einen zusätzlichen Blendschutz nicht verzichtet werden kann, um ein blendfreies Arbeiten am Bildschirmarbeitsplatz zu ermöglichen.

Blendschutz am Arbeitsplatz

Tageslicht am Arbeitsplatz muss in seiner Helligkeit so begrenzt werden, dass es nicht blendet. Die Blendung am Bildschirmarbeitsplatz kann entweder durch Fenster, Leuchten oder andere Flächen mit hoher Leuchtdichte hervorgerufen werden (Direktblendung) oder durch Reflexionen auf dem Bildschirm (Reflexblendung).

Scheint das Sonnenlicht auf geschlossene Sonnenschutzvorrichtungen, die aus einem lichtdurchlässigen Material bestehen, oder auf Lamellen, die das Licht in den Raum lenken, müssen die dabei entstehenden Leuchtdichten so weit begrenzt sein, dass sie sich nicht störend bemerkbar machen.

Die Störwirkung oder Blendung am Arbeitsplatz durch das Tageslicht ist von einer Reihe von Faktoren abhängig: 

  • subjektives Empfinden der Beschäftigten von der vertikalen Beleuchtungsstärke am Auge
  • gesehene Größe der Blendquelle (zum Beispiel heller Himmel, reflektierender bzw. hinterleuchteter Sonnenschutz, von der Sonne angestrahlte Flächen)
  • allgemein im Raum vorherrschende Helligkeit
  • Helligkeitsunterschiede zwischen Sehaufgabe und Hintergrund

Blendschutz nach Farbwiedergabeindex richten

Sonnen- oder Blendschutzschutzvorrichtungen sollen zudem die Lichtfarbe des Tageslichtes so wenig wie möglich verändern. Auch die Wiedergabe von Farben in den Räumen soll durch den Blendschutz nicht verfälscht wirken. Eine Kenngröße für die Farbwiedergabe ist der Farbwiedergabeindex Ra, den einige Hersteller für lichtdurchlässige Sonnen- und Blendschutzvorrichtungen angeben. Ein Farbwiedergabeindex Ra ab 90 bedeutet eine sehr gute Farbwiedergabe.

Auch das Thema Smarthome wird in diesem Kontext immer wichtiger. Denn wenn draußen zu wenig oder kein Tageslicht vorherrscht, muss die künstliche Beleuchtung zugeschaltet werden. Gerade durch die vielfältigen Steuerungsmöglichkeiten des Sonnen- oder Blendschutzes, zusammen mit der künstlichen Beleuchtung entsprechend dem Tageslichteinfall, kann die Tageslichtversorgung optimiert und Energie einspart werden. Es gilt also die goldene Mitte zu finden, um ein ausgewogenes Verhältnis von Tageslicht und Blendschutz herzustellen.

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen in: Glaswelt 11-2018.

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