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Kaminöfen produzieren nicht mehr Feinstaub als der Straßenverkehr

Nadine Kleber

Angeblich ist die Summe der Emissionen aus Einzelraumfeuerungsanlagen größer als die aus dem Straßenverkehr und folglich die Luftverschmutzung durch die Kamine höher als durch Autos.

Unterschiedliche Vergleichsgrößen

So findet sich in den Medien unter Berufung auf das Umweltbundesamt (UBA) immer wieder die Schlagzeile, Kaminöfen seien in puncto Feinstaub eine größere Belastung für Mensch und Umwelt als der Verkehr. Tatsächlich hat das UBA aber nicht die Gesamtbilanz der Feinstaubemissionen aus dem Straßenverkehr betrachtet und mit den Kaminen verglichen. Das UBA berücksichtigt lediglich den Feinstaub aus den Abgasen der Verbrennungsmotoren. Wesentliche weitere Quellen, darunter die Abriebe von Bremsen, Reifen und Straßen, sind darin nicht berücksichtigt. Darauf weist der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks hin.

Diese weiteren Emissionen stellen laut Verband den weitaus größten Anteil der Feinstäube, die der Straßenverkehr verursacht. In Zahlen: 2016 stammten ca. 7.700 Tonnen Feinstaub der Größe PM10 aus den Abgasen. Die Gesamtbelastung durch den Straßenverkehr lag aber bei über 29.000 Tonnen PM10. Demgegenüber stehen in demselben Zeitraum etwas weniger als 20.000 Tonnen PM10 aus der Holzverfeuerung. Kaminöfen produzieren also nicht mehr Feinstaub als der Straßenverkehr, sondern ungefähr ein Drittel weniger. Richtig ist aber: Bei einem bloßen Abgasvergleich übertreffen die Kaminöfen den Verkehr.

Umweltgerechte Holzverbrennung

Für besonders geschickt kann man den Vergleich von Verbrennungsmotoren und Heizungen nicht halten, denn er lädt zu verkürzten Darstellungen und Missverständnissen ein. Außerdem werden mit Heizungen einerseits und dem Straßenverkehr andererseits zwei sehr unterschiedliche Dinge einander gegenübergestellt, die vollkommen unterschiedliche Bedürfnisse bedienen. Nichtsdestotrotz ist Holz nur dann ein umweltgerechter Brennstoff, wenn es möglichst emissionsarm verheizt wird. Dabei kommt es auf drei Dinge an:

  • Die Qualität des Brennstoffs muss stimmen,
  • die Feuerstätte muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und
  • sie muss ordnungsgemäß bedient werden.

Sind alle drei Voraussetzungen erfüllt, sind die Feinstaubemissionen bei der Holzverbrennung zwar immer noch relevant. So emittiert laut UBA ein Ofen üblicher Größe unter Volllast stündlich so viel Feinstaub wie ein Pkw, der EURO 6 einhält, auf 100 km. Dafür hat Holz die Vorteile, dass es CO2-neutral ist, regional verfügbar und nachwachsend.

Damit es bei seiner Verbrennung nicht zu unnötigen Schadstoffausstößen kommt, ist die Feuchtigkeit des Brennstoffs möglichst gering zu halten. Gesetzlich erlaubt sind Feuchtewerte bis zu 25 %. Eine Studie der Stiftung Warentest hat aber ergeben, dass bei diesem Wert doppelt so viel Feinstaub im Rauch enthalten ist wie bei einer Feuchtigkeit von nur 14 %. Ofenbetreiber sind also gut beraten, möglichst lange Trockenzeiten einzuhalten. Ab ca. zwei Jahren Lagerzeit ist der Feuchtegehalt ausreichend gesunken.

Das Anzünden ist die kritischste Phase bei der Bedienung, weil bei den noch geringen Temperaturen verhältnismäßig hohe Mengen an nicht vollständig verbrannten Partikeln in das Abgas gelangen. Für Scheitholzanlagen gibt es mit dem Anheizen von oben oder von unten zwei unterschiedliche Strategien, um diesen Vorgang zu optimieren. Anheizen von oben dauert etwas länger, dafür ist die Abgasschädlichkeit dabei geringer. Wichtig ist vor allem, dass Anwender den Brennraum nicht überfüllen, dass eine ausreichende Luftzufuhr gewährleistet ist und dass die Scheite nicht zu groß sind.

Die Emissionen werden weiter sinken

Dank des technischen Fortschritts und der verschärften gesetzlichen Vorgaben ist das Emissionsniveau durch Holzfeuerungsanlagen seit 2010 gesunken. In diesem Jahr wurde die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) novelliert. Zur Einhaltung der stufenweise immer strenger werdenden Vorgaben sind seitdem zahlreiche Feuerstätten entweder modernisiert oder stillgelegt worden. Die letzte Änderung wurde zu Anfang 2018 wirksam, 2020 endet die nächste Frist. Das Schornsteinfegerhandwerk geht daher von einer auch zukünftig positiven Entwicklung aus.

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