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Ab heute: Neue Ökodesign-Anforderungen für Heiz- und Warmwassergeräte beachten

Jürgen Wendnagel

Heute sind erstmals die Ökodesign-Anforderungen und die Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) von Heiz- und Warmwassergeräten in Kraft getreten. Zum Stichtag 26.9.2017 gelten für bestimmte Produkte neue und verschärfte Anforderungen.

Ökodesign-Anforderungen für Raum- und Kombi-Heizgeräte

Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz* folgender Geräte (bis 400 kW) darf ab dem 26.9.2017 nicht unter die angegebenen Werte fallen:

  • Elektroheizkessel und elektr. Kombiheizkessel: 36 % (bisher: 30 %)
  • Mikro- und Mini-KWK-Anlage: 100 % (bisher: 86 %)
  • Wärmepumpe: 110 % (bisher: 100 %)
  • Niedertemperatur-Wärmepumpe: 125 % (bisher: 115 %)

Hinweis: Durch diese Änderungen können sich für bestimmte Produkte neue Klasseneinstufungen beim Energielabel ergeben (siehe unten).

*Definition: Die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ (ηs ) bezeichnet den Quotienten aus dem von einem Heizgerät gedeckten Raumheizwärmebedarf für eine bestimmte Heizperiode und dem zur Deckung dieses Bedarfs erforderlichen jährlichen Energieverbrauch in %.

Ökodesign-Anforderungen für Warmwassergeräte

  • Die Ökodesign-Anforderungen an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz sind für Kombiheizgeräte bis 70 kW auf bestimmte Lastprofile bezogen, welche unterschiedliche Tageszapfprogramme abbilden. Die Profilanforderungen wurden nun deutlich erhöht.
  • Für Warmwasserspeicher bis 2.000 l gelten nun bestimmte Anforderungen an die Warmhalteverluste S. Davon betroffen sind nicht nur Trinkwarmwasserspeicher, sondern auch Pufferspeicher und Kombispeicher. Die Höchstwerte der Warmhalteverluste sind abhängig vom Speichervolumen.

Beispiele: 200-l-Speicher: 86 W und 2,1 kWh/d; 500 l-Speicher: 116,7 W und 2,8 kWh/d

Detail-Infos dazu finden Sie hier. (Anm. d. Red.: Link nicht mehr gültig)

Neue Effizienzklassen für Warmwassergeräte

Für Warmwasserspeicher bis 500 l und Kombiheizgeräte bis 70 kW gilt zusätzlich die Kennzeichnungspflicht mit einem Energielabel. Heizungsfachhandwerker und Händler, müssen u. a. sicherstellen, dass an jedem Gerät in der Verkaufsstelle das vom Hersteller bereitgestellte Energielabel deutlich sichtbar auf der Außenseite der Gerätefront angebracht ist (weitere Detail-Infos lesen Sie hier)

Zum 26.9.2017 wird die Energieeffizienz-Klasse A+ neu eingeführt, und die Klasse G entfällt. Allerdings lässt sich in der Praxis die komplette Bandbreite von A+ bis F nicht nutzen. Denn aufgrund der verschärften Ökodesign-Anforderungen (siehe oben) wird bei den WW-Speichern die Effizienzklasse C automatisch zum Mindeststandard. Das bedeutet auch, dass Produkte mit Klasse D oder schlechter nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Bei den Kombiheizgeräten wird sogar die Klasse B zum Mindeststandard.

Und was bedeutet dies für die Endkunden? „Ein Speicher mit der Effizienzklasse A rund 30 Prozent weniger Wärme als ein Speicher, der nur der Klasse „B“ genügt“, erklärt Martin Brandis, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Bei einem 120-Liter-Speicher sparen Verbraucher im Jahr knapp 120 kWh und 10 Euro Heizkosten“, rechnet der Experte vor. Bei elektrischen Speichern kann der Kostenunterschied erheblich höher ausfallen.

Effizienzlabel für Holzheizungen

Bereits seit dem 1.4.2017 gibt es das EU-Energieeffizienzlabel auch für Holzheizungen, wobei bestimmte Übergangsfristen zum 1.7.2017 ausgelaufen sind. Pelletkaminöfen und andere Holzöfen benötigen erst ab Januar 2018 ein Energielabel.

Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht bei Holzheizungen von A++ bis G:

  • Pelletkessel werden in der Regel mit A+ bewertet
  • Pelletbrennwertkessel mit A++
  • Pelletkaminöfen erhalten ab 2018 ein A++
  • Verbundanlagen aus einem Pelletkessel und Solarkollektoren erreichen bis zu A+++
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