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3 Tipps für hygienische Berufskleidung

Wie ist die Berufskleidung fürs Team tadellos sauber und hygienisch aufbereitet? Wie oft sollte Berufskleidung gewaschen werden? Und wie sollte sie gelagert werden, um eine eventuelle Kontamination zu vermeiden? Mietdienstleister DBL gibt Tipps für mehr Hygiene rund um die Arbeitskleidung. 

  1. Richtige Aufbereitung 

    In vielen Betrieben wird die Berufskleidung von den Mitarbeitern mit nach Hause genommen und dort gewaschen. Haushaltswaschmaschinen können fleckenfreie, saubere Waschergebnisse liefern – sind aber nicht auf desinfizierende Waschverfahren hin optimiert. Müssen jedoch bestimmte Hygienenormen oder die Anforderungen des Robert-Koch-Instituts an desinfizierend aufbereitete Wäsche erfüllt werden, kann dies nur ein professioneller Textildienstleister sicherstellen.



    Die regionalen DBL Partner bereiten Berufskleidung, die ihre Werke verlässt, entsprechend der jeweils geltenden Zertifikate hygienisch auf. Die Waschverfahren für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben erfolgen nach der EN 14065. Und Wäsche aus dem Gesundheitswesen wird nach den aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts mit RKI-gelisteten Waschverfahren bearbeitet.

     
  2. Regelmäßige Wäsche

    Nicht nur das „wie“, sondern auch das „wann und wie oft“ ist für mehr Hygiene bei der Arbeitskleidung wichtiger Faktor. Die Berufskleidung der Mitarbeiter sollte also entsprechend dem Einsatz und dem Verschmutzungsgrad regelmäßig gegen frisch gepflegte ausgetauscht werden. Gibt es gesetzliche Vorgaben, z. B. im Hygienebereich, sind diese zwingend einzuhalten.



    Im Mietservice wird die Kleidung von den regionalen DBL Partnern entsprechend den kundenindividuellen Anforderungen bzw. gesetzlichen Vorschriften in wöchentlichem oder zweiwöchentlichem Turnus ausgewechselt, auf Wunsch auch mehrmals in der Woche. An fest vereinbarten Tagen wird die gepflegte Berufsbekleidung angeliefert. Gleichzeitig wird verschmutzte Kleidung abgeholt. So haben die Mitarbeiter immer saubere Berufskleidung griffbereit.

     
  3. Fachgerechte Aufbewahrung

    Strikte Regeln, insbesondere für Hygienekleidung, gelten auch für die Aufbewahrung. Bei der Berufskleidung für die Mitarbeiter sollten die Unternehmen unbedingt sicherstellen, dass bereits getragene Bekleidung (ob beruflich oder privat) nicht in Kontakt mit frischer Berufskleidung kommt. Dies lässt sich z. B. durch Spinde oder Abwurfsammler im Betrieb realisieren.



    Hier kann die dauerhafte Hygiene nur durch ein routiniertes Zusammenspiel von fachgerechtem Einsammeln der getragenen Berufskleidung, deren Abholung, hygienischer Aufbereitung und Anlieferung hygienisch aufbereiteter Bekleidung sichergestellt werden. 
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