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Die Coronakrise finanziell meistern: 10 Tipps vom Steuerberater

Karsten Freyer 

In der aktuellen Krisensituation müssen fast alle Unternehmer sehr flexibel auf die jeweils aktuelle Situation reagieren. Auch die Politik sowie die Ämter und Behörden stehen vor dieser Herausforderung und versuchen sie zu meistern. Deshalb ändern sich nahezu täglich die in Steuer- und Finanzangelegenheiten geltenden Rahmenbedingungen.

Dies beinhaltet jedoch die beruhigende Nachricht: Die staatliche Verwaltung ist aktiv. Und: Sie versucht den Unternehmen, ob groß oder klein, zu helfen, die Krise möglichst unbeschadet zu überstehen. So stellt das am 25. März beschlossene Sofort-Hilfeprogramm der Bundesregierung zum Beispiel allein für Solo-Unternehmer 50 Milliarden Euro bereit.

Tipps für Unternehmer bzw. Selbstständige

Trotz der sich ändernden Rahmenbedingungen lassen sich folgende Tipps geben, was Sie als Unternehmer bzw. Selbstständiger tun sollten, um die Krise finanziell zu meistern.

  1. Bewahren Sie einen kühlen Kopf. Erstellen Sie nach der ersten Panikreaktion einen vorläufigen Finanzplan für die nächsten drei bis sechs Monate, der Ihren Kapitalbedarf in diesem Zeitraum erfasst. Stellen Sie dem Bedarf Ihre sicheren Einnahmen und Rücklagen gegenüber. Doch Vorsicht! Planen Sie „konservativ“. Berücksichtigen Sie mögliche Auftragsstornierungen und Zahlungsausfälle, denn Ihr vorrangiges Ziel muss zumindest kurz- und mittelfristig sein: Ihre Liquidität bzw. die Ihres Unternehmens sichern – selbst wenn es schlimmer als erwartet kommt.
  2. Nachdem Sie sich einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben haben, prüfen Sie, inwieweit Sie Ihre Fixkosten senken können oder gar müssen, um Ihre Liquidität zu sichern und Ihren finanziellen Handlungsspielraum zu erweitern, denn: In globalen Krisen wie der aktuellen müssen Sie auch mit Unerwartetem rechnen.
  3. Versuchen Sie im Bedarfsfall alle Dauerschuldverhältnisse wie Leasingverträge, Kredittilgungen usw. auszusetzen, um Ihre Liquidität zu erhöhen. Bewahren Sie dabei jedoch einen gewissen Zukunftsblick. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass Sie strategisch wichtige Dienstleister soweit möglich nicht verprellen, da Sie diese für Ihre Leistungserbringung spätestens nach der Krise wieder brauchen.
  4. Lassen Sie Ihre Steuervorauszahlungen an das Finanzamt auf null setzen und Ihre Steuerschulden, wie zum Beispiel Ihre Umsatzsteuerschulden, aussetzen.
  5. Suchen Sie, wenn trotz dieser Maßnahmen ein Liquiditätsengpass droht, möglichst frühzeitig das Gespräch mit Ihren Kapitalgebern wie Banken und Investoren. Schildern Sie offen Ihre Situation. Hiervor brauchen Sie sich nicht zu scheuen, denn wenn Ihr Unternehmen jetzt in eine finanzielle Schieflage gerät, liegt dies zumeist nicht an Managementfehlern. Das wissen auch die Banken.
  6. Führen Sie als vertrauensbildende Maßnahme entsprechende Gespräche auch mit Ihren strategisch wichtigen Lieferanten und Dienstleistern. Versuchen Sie mit ihnen günstigere Lieferkonditionen zu vereinbaren – zum Beispiel durch ein Verlängern der Zahlungsfrist. Dies ist in der Regel kein Problem, wenn sie selbst liquide sind und wissen: Ihr Unternehmen ist eigentlich gesund.
  7. Schreiben Sie bei größeren Aufträgen, die sich über eine längere Zeit erstrecken, häufiger kleine Zwischen- oder Abschlagsrechnungen statt nur eine Rechnung nach Auftragsabschluss. Das verbessert Ihre Liquidität und mindert die Gefahr, dass Sie in eine finanzielle Schieflage geraten, wenn Ihr Kunde Zahlungsprobleme hat.
  8. Vereinbaren Sie mit Ihren Mitarbeitern soweit möglich und nötig Kurzarbeit. Beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld. Dies ist bis Ende März noch rückwirkend zum Monatsbeginn möglich. Danach nicht mehr. Beim Beantragen hilft Ihnen Ihr Steuerberater. Angenommen Sie kürzen die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter um 50%, sodass diese nur noch die Hälfte Ihres Bruttolohns von Ihnen erhalten. Dann entfallen nicht nur die von Ihnen zu entrichtenden Sozialabgaben, die Agentur für Arbeit zahlt Ihren Mitarbeitern auch von der anderen Lohnhälfte 60% als Kurzarbeitergeld. Inwieweit Sie dann die Differenz zum Normallohn noch ausgleichen, können Sie aufgrund Ihrer Liquidität entscheiden.
  9. Um zu verhindern, dass Unternehmen bzw. Einzelunternehmer kurzfristig insolvent werden, hat die Bundesregierung ein Soforthilfe-Programm für KMU verabschiedet. Ihm zufolge können zum Beispiel Betriebe in Rheinland-Pfalz mit 0 bis 5 Mitarbeitern eine Soforthilfe von 9.000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss; Betriebe mit 6 bis 10 Arbeitnehmern 15.000 Euro und Betriebe mit 11 bis 50 Beschäftigten 30.000 Euro. Diese Summen variieren von Bundesland zu Bundesland leicht.
  10. Dasselbe wie für die Soforthilfen gilt für die möglichen Sofort-Darlehen der Bundesländer für Klein-Unternehmen. Sie betragen zum Beispiel in Rheinland-Pfalz für Betriebe bis 10 Beschäftigte maximal 10.000 Euro. Die Darlehen müssen im Gegensatz zu den Soforthilfen zurückgezahlt werden. Sie haben jedoch eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende 2021 zins- und tilgungsfrei.

Als Unternehmer die Zuversicht bewahren 

Die aktuelle Krise ist insbesondere für viele Kleinunternehmen mit geringen finanziellen Rücklagen und/oder sehr hohen Fixkosten existenzbedrohend. Doch wie Sie sehen, gibt es einige Möglichkeiten zum Gegensteuern und eine Reihe staatlicher Unterstützungsmaßnahmen. Geraten Sie deshalb trotz Krise soweit möglich Ihre Zuversicht. Auch diese Eigenschaft zeichnet einen guten Unternehmer aus.

Zum Autor: Karsten Freyer ist Inhaber der Steuerberatungskanzlei Karsten Freyer in Freinsheim (bei Ludwigshafen/Pfalz). Der Diplom-Kaufmann betreut mit seinem 12-köpfigen Team viele Unternehmen und Selbstständige (Tel.: 06353/9597-0; Mail: info@Karstenfreyer.de).

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