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Corona-Welle im Herbst: Krankschreibung wieder telefonisch möglich

Telefonische Krankschreibungen sind in diesem Herbst bei leichten Atemwegserkrankungen wieder für bis zu sieben Tage möglich. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine telefonische Befragung überzeugen.

Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Regelung galt bereits zu Beginn der Corona-Pandemie, war aber zum 1. Juni angesichts der entspannteren Infektionslage ausgelaufen. Die Sonderregelung gilt nun wieder, aber vorerst befristet bis 30. November 2022.

Bundesweit einheitlich

Aktiviert hatte die Corona-Sonderregelung der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angesichts steigender Corona-Infektionszahlen. Mit dem Reaktivieren der telefonischen Krankschreibung bei Erkältungssymptomen gebe es für die nächsten Monate eine „einfache, erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Lösung“, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Hecken weiter: „Die Corona-Infektionszahlen sind nach einem Abflachen im Frühjahr 2022 wieder angestiegen. Gleichzeitig steht uns in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison bevor. Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibung folgt der G-BA dem Leitsatz: Vorsicht statt unnötiger Risiken. Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden. Mit dem Reaktivieren der telefonischen Krankschreibung haben wir in den nächsten Monaten eine einfache, erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Lösung. Die Regelung schützt vor allem die besonders gefährdeten Risikogruppen wie Ältere oder chronisch Kranke, die dringend regelmäßig zum Arzt müssen, vor vermeidbaren und für sie besonders bedrohlichen Infektionen. Die Corona-Sonderregelung wird derzeit auch deshalb nochmals gebraucht, weil Videosprechstunden, die ja ebenfalls einen persönlichen Kontakt vermeiden, noch nicht überall angeboten werden.“

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Mit der Aufgabe, den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen zu konkretisieren, hat er den G-BA betraut. Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Rechtsaufsicht wahr.

Gesetzliche Krankenversicherungen begrüßen die Regelung

Auch Doris Pfeiffer, die Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen, begrüßte den Schritt. Zu den hohen Inzidenzen komme eine vermutlich hohe Dunkelziffer nicht erkannter Infektionen und die Sorge vor einer weiteren Welle. "Hier kann die telefonische Krankschreibung helfen, Ansteckungen zu vermeiden, wenn Patientinnen und Patienten mit einer Erkältung nicht mehr in die Praxis müssen." 

Der Vorstand der DAK, Andreas Storm, spricht sich sogar für die generelle Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung aus: "Eine Krankschreibung per Telefon muss zu einer dauerhaften Lösung werden und nicht immer wieder zur Debatte stehen." 

Mehr Krankschreibungen im ersten Halbjahr 2022

Storm bezieht sich dabei auf eine Auswertung seiner Krankenkasse DAK im ersten Halbjahr. Danach haben die Krankschreibungen im Job stark zugenommen. Auf 100 Beschäftigte kamen von Januar bis Ende Juni 788 Fehltage und damit 115 Tage mehr als in den ersten sechs Monaten vergangenen Jahres, wie eine Analyse der eigenen Versichertendaten ergab. Gründe des Anstiegs sind vor allem viele Atemwegserkrankungen, aber auch Corona-Ausfälle von Beschäftigten nahmen demnach zu.

Die Zahl der Fehltage wegen Husten, Schnupfen oder grippalen Infekten ging laut der Auswertung auf 133 Tage je 100 Versicherte hoch - nach 48 Tagen im ersten Halbjahr 2021. Atemwegserkrankungen waren damit hinter Rückenleiden und anderen Muskel-Skelett-Problemen die zweithäufigste Ursache fürs Fehlen wegen Arbeitsunfähigkeit mit einem Anteil von 16,9 Prozent.

Ausfälle wegen Corona legten demnach ebenfalls auf nun 64 Fehltage je 100 Versicherte zu - nach zwölf Fehltagen mit Corona-Bezug im ersten Halbjahr 2021.

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