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Einbruchschutz und Badumbau: Fördergelder werden knapp

Die hohe Nachfrage in beiden Zuschuss­varianten veranlasste die KfW jetzt, Interessierte auf eine zeit­nahe Antragstellung und Umsetzung zu drängen, bevor der Fördertopf leer ist.

Martin Kutschka vom Förderportal www.foerderdata.de weiß: „Im letzten Jahr beteiligte sich die KfW mit durchschnittlich ca. 600 Euro am Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren oder an der Nachrüstung von Türen und Fenstern. Für ein neues und modernes Bad machte die KfW 2016 im Schnitt rund 1.900 Euro locker.“ Gefördert werden im Bad vor allem bodengleiche Dusche, Badewannen und neue Sanitärobjekte. Auch für die erforderlichen Arbeiten rings herum gibt es Fördergelder. Etwa für Duschtrennwände, rutschfeste Fliesen, bedienfreundliche Armaturen, Maler-, Putz-, Estrich- und Fliesenarbeiten oder Umbaumaßnahmen an Wänden, Vorwänden und dem Bodenaufbau.

Der große Vorteil: Im Gegensatz zu den Förderungen im Programm Energieeffizient Sanieren muss kein weiterer Sachverständiger involviert werden. Neben dem mittlerweile einfachen Online-Antrag mit Sofortzusage hat die KfW auch den Abruf der Fördergelder nach Fertigstellung der Arbeiten vereinfacht. Hier fordert die KfW keine Fachunternehmerbestätigung mehr ein. Hilfreich ist die Bestätigung jedoch für den Bauherrn weiterhin, denn der Fachhandwerker bestätigt ihm damit die fachgerechte Ausführung seiner Arbeiten. Ein KO-Kriterium gilt allerdings auch beim Förderantrag weiterhin. Dieser muss unbedingt vor Baubeginn gestellt werden. Wer vorzeitig beginnt, verspielt den Zuschuss leichtfertig. Denn ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.

Wer alleine Hand anlegt oder das Vorhaben zusammen mit privaten Helfern durchzieht, kann sich seinen Zuschuss zumindest für die Materialkosten sichern. Der Antrag lohnt sich ab Ausgaben von mindestens 500 Euro für Technik und Material zum Einbruchschutz oder mindestens 2.000 Euro für die Badmodernisierung. Ein Blick ins Programm-Merkblatt der KfW verrät, was für den Förderbonus bei Planung, Kauf und Einbau berücksichtigt werden muss. Einziger Knackpunkt: Ein Fach­unternehmen muss die fachgerechte Durch­führung der Heimwerker-Maß­nahme und auch die angefallenen Material­kosten formlos bestätigen.

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