Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Teilzeit-Krankschreibung: Zu 25, 50 oder 75 Prozent krank?

Dörte Neitzel
Symbol um den Artikel auf die Merkliste zu setzen
Inhalt

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Teilarbeitsunfähigkeit bezeichnet die geplante Möglichkeit, bei längerer Krankheit teilweise arbeitsfähig zu sein und anteilig zu arbeiten.
Nach dem Entwurf sollen die Regelungen voraussichtlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, sofern das Gesetz so verabschiedet wird.
Vorgesehen sind feste Stufen von 25, 50 oder 75 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.
Ja, der Arbeitgeber muss zustimmen beziehungsweise der Arbeitsplatz muss für die teilweise Tätigkeit geeignet sein.
Teilkrankengeld soll den krankheitsbedingt nicht geleisteten Arbeitsanteil absichern, während der Arbeitgeber die geleistete Arbeit vergütet.

Registrieren oder Einloggen um Artikel freizuschalten

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder