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Bundesrat stimmt Bürokratieentlastung zu

Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz entlastet vor allem kleine Unternehmen mit zwei bis drei Mitarbeitern. Sie unterliegen oft der ganzen Bandbreite an Vorschriften, haben in der Regel jedoch keine Spezialisten, die sich in die Fachgesetze detailliert einarbeiten können.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist der weitere Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf dem Thema Digitalisierung. Mit einer neuen Fälligkeitsregelung für die Beiträge zur Sozialversicherung wird schließlich eine weitere langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt. Der Bundestag hatte am 27. April 2017 die Anhebung der Schwelle für geringfügige Wirtschaftsgüter beschlossen. Wenn der Bundesrat dieser Anhebung zugestimmt hat, können viele Anschaffungen, wie Tablets und Büromaterial, dann direkt im Jahr der Anschaffung steuerlich voll abgeschrieben werden. Die Unternehmen müssen diese Güter dann nicht mehr bürokratisch aufwendig über viele Jahre erfassen und abschreiben. Das senke Bürokratiekosten und schaffe Investitionsanreize.

Die Bauindustrie kritisierte das 2. Bürokratieentlastungsgesetz: Die Erleichterungen seien für Mittelständler kaum spürbar.

Was das Gesetz genau beinhaltet, lesen Sie in der angefügten Datei.

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