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Das müssen Azubis über die Berufsausbildungsbeihilfe wissen

Dörte Neitzel

Manchmal ist das Gehalt eines Azubis einfach so gering, dass sie nicht über die Runden kommen. Dafür gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB. Diese können Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe?

Die BAB ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit. Sie wird monatlich zusätzlich zum Azubigehalt gezahlt als Zuschuss für die Lebenshaltungskosten. Sie muss – anders als Bafög – nicht zurückgezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe?

Generell haben alle Lehrlinge Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe, die während der Ausbildung nicht zuhause wohnen können, weil die Ausbildungsstelle zu weit entfernt ist. Dabei ist nicht festgelegt, welche Entfernung als „zu weit“ gilt, denn entscheidend sind im Endeffekt nicht die Kilometer, sondern die Zeit, die der Azubi für den Arbeitsweg von den Eltern aus bräuchte. Dabei sind laut Bundesagentur für Arbeit zwei Stunden für Hin- und Rückweg die Schallgrenze.

Auch wer über 18 ist oder verheiratet ist, bzw. mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenlebt, oder ein Kind hat, kann die BAB beantragen.

Wann kann man die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?

Den Antrag können Azubis ab dem ersten Tag ihrer Ausbildung stellen. Auch wer an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teilnimmt, ist berechtigt, den Antrag auf BAB zu stellen.

Wie hoch fällt die Berufsausbildungsbeihilfe aus?

Seit dem 1. August 2019 gilt eine neue Berechnung für die BAB. Diese errechnet sich aus dem, was der Azubi benötigt (Gesamtbedarf) und dem, was er an Einkommen mitbringt.

Den Gesamtbedarf eines Azubis setzt die Bundesagentur aus einem Grundbetrag (391 Euro) und einem Pauschbetrag für Unterkunftskosten (325 Euro) zusammen. Insgesamt macht das 716 Euro. Unter Umständen werden noch Kosten für Familienheimfahrten, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und Kosten für Arbeitskleidung hinzugerechnet. Wie hoch die BAB dann letztendlich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab.

So wird das eigene Gehalt abzüglich eines Freibetrags von 65 Euro angerechnet. Bekommt der Lehrling beispielsweise ein monatliches Gehalt von 700 Euro, werden also 635 Euro von den 716 Euro abgezogen. Ein Minijob bis zu 450 Euro wird übrigens nicht angerechnet!

Auch das Einkommen der Eltern oder des Lebensgefährten bzw. Ehegatten werden in Betracht gezogen. Sie werden aber nur berücksichtigt, falls sie bestimmt Freibeträge (1.835 Euro plus 649 Euro) übersteigen.

Verdienen die Eltern nicht über die Freibeträge hinaus, würde der Azubi in unserem Beispiel 81 Euro Berufsausbildungsbeihilfe erhalten (716 abzüglich 635 Euro) – sofern keine Kosten für Arbeitskleidung und Pendelkosten anfallen.

Wer schoneinmal im Voraus schauen will, wieviel BAB er bekommen würde, kann das hier nachrechnen lassen.

Wie lange wird die Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt?

Der Zuschuss wird so lange gezahlt, wie die Ausbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme dauert – rückwirkend zum Datum der Antragstellung.

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