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E-Auto-Förderung 2023/2024: Aktuelle Möglichkeiten und Steuervorteile

Ab dem 1. Januar 2023 wird der Umweltbonus ausschließlich für rein batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge gewährt. Die Unterstützung für Plug-in-Hybride fällt komplett weg. In der Preisstufe bis 40.000 € können Käufer von einer Unterstützung von insgesamt 6.750 € profitieren, wobei 4.500 € vom Staat und 2.250 € vom Hersteller beigesteuert werden. Bei einem Preis zwischen 40.000 € und 65.000 € beläuft sich die Gesamtförderung auf 4.500 €. Eine wesentliche Neuerung ist, dass ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen Förderanträge stellen können. Unternehmen und Körperschaften werden vom Umweltbonus ausgeschlossen.

Steuern sparen mit E-Autos

Mit Beginn des Jahres 2024 wird die Förderung weiter eingeschränkt. Lediglich E-Fahrzeuge mit einem Preis bis 45.000 € werden noch gefördert – mit 3.000 € vom Staat und zusätzlich 1.500 € vom Hersteller. Die Bedingungen für Leasingfahrzeuge bleiben analog zu den Neuwagen, wobei bei kürzeren Laufzeiten weniger Unterstützung gewährt wird.

Junge Gebrauchtfahrzeuge erleben ebenfalls Änderungen in der Förderlandschaft. 2023 werden sie wie Neufahrzeuge zwischen 40.000 € und 65.000 € gefördert. 2024 sinkt die Förderung auf insgesamt 3.600 €. Ein wichtiges Detail: Eine Förderung gibt es nur, wenn das Fahrzeug in der BAFA-Liste aufgeführt ist. Zusätzliche Informationen hierzu sind auf der BAFA-Website abrufbar.

Abschließend sei noch auf die steuerlichen Vorteile hingewiesen. Elektroautos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, sind zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Weiterhin bieten E-Autos steuerliche Erleichterungen als Dienstwagen. Während E-Autos bis 60.000 € mit lediglich 0,25% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert werden, sind es bei teureren Modellen und Hybriden 0,5% - ein klarer Vorteil gegenüber den 1,0% bei traditionellen Verbrennern.

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