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Förderprogramme für E-Nutzfahrzeuge: So wird der Umstieg für Unternehmen und Selbständige interessant

Daniel Yanev
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Die Frage, ob der nächste Transporter elektrisch fährt, entscheidet sich häufig nicht nach der Reichweite, sondern nach dem Preis. Denn E-Nutzfahrzeuge sind in der Anschaffung immer noch teurer als vergleichbare Verbrenner. Dabei gibt es auch jenseits des Umweltbonus einige attraktive Förderprogramme, die den Wechsel zur Elektromobilität für Unternehmen und Selbständige sehr interessant machen, klärt Daniel Yanev, Fördermittelexperte bei der M3E GmbH, auf.

Immer mehr Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb kommen auf den Markt. Hinsichtlich Stauraum, Zuladung, Leistung und Reichweite erfüllen die verfügbaren E-Modelle bereits zahlreiche Anforderungsprofile. Wären da nicht die Anschaffungskosten für das E-Fahrzeug und die benötigte Ladeinfrastruktur. Um diesen Wettbewerbsnachteil auszugleichen und einer klimafreundlicheren Mobilität den Weg zu bereiten, hat die Politik verschiedene Förderprogramme aufgesetzt.

Mit verschiedenen Förderprogrammen soll der Umstieg auf E-Fahrzeuge attraktiver werden.

Umweltbonus für Unternehmen

Die bekannteste Förderung für E-Fahrzeuge in Deutschland ist der Umweltbonus, der anteilig vom Staat und der Wirtschaft finanziert wird. Seit 2016 wird die Anschaffung von E-Autos und E-Transportern mit dieser Kaufprämie unterstützt. Seit der jüngsten Reform des Umweltbonus beträgt die maximale Fördersumme für reine E-Fahrzeuge nun 6.750 Euro – Plug-in-Hybride werden nicht mehr gefördert. Die wichtigste Änderung für Unternehmen: ab dem 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Wer mit seiner Firma in diesem Jahr noch von dem Umweltbonus profitieren möchte, muss sich beeilen, da die Antragstellung erst nach der Zulassung erfolgen kann. Das neue E-Fahrzeug muss also bis Ende August geliefert und zugelassen sein, was angesichts der langen Lieferzeiten für viele E-Modelle schwierig werden kann.

Alternativen zum Umweltbonus sind häufig attraktiver

Für Unternehmen ist das Auslaufen des Umweltbonus für gewerbliche Antragsteller aber kein Grund zur Panik. Denn es gibt Alternativen und die sind finanziell meist interessanter als die allgemeine Kaufprämie. Kombiniert werden können die Förderprogramme ohnehin meist nicht – mit der Ausnahme der Landesprogramme in Berlin und Baden-Württemberg. Mehr dazu in der nachfolgenden Übersicht.

KsNI: Förderprogramm Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

Das Förderprogramm Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur KsNI (Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge) ermöglicht für Unternehmen bundesweit die Beantragung von Zuschüssen für

  • die Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben (KsN),
  • die Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen betrieblichen Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI),
  • die Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen inkl. entsprechender Infrastruktur (MBS).

Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der zusätzlichen Investitionskosten abdecken, die Antragstellung muss vor der Bestellung des Fahrzeugs erfolgen. KsNI ist weder kombinierbar mit dem Umweltbonus noch mit anderen Landesförderprogrammen.

Wichtig: die Antragseinreichung ist nur im Rahmen zeitlich befristeter Förderaufrufe möglich. Die Veröffentlichung der nächsten Ausschreibung steht aktuell (Stand Februar 2023) noch aus.

Baden-Württemberg: Förderprogramm BW-e-Nutzfahrzeug

Als eines von derzeit vier Bundesländern hat Baden-Württemberg ein eigenes Förderprogramm eingerichtet, das die Anschaffung von E-Nutzfahrzeugen bezuschusst. Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU mit Sitz in Baden-Württemberg. Förderfähig sind in diesem Fall nicht die Anschaffungskosten, sondern die Unterhalts- und Betriebskosten. Die gute Nachricht für Unternehmen in BW: das Förderprogramm ist kombinierbar mit dem Umweltbonus, dann jedoch in leicht abgespeckter Version. Die möglichen Fördersummen im Rahmen von BW-e-Nutzfahrzeug betragen 2.000 bis 60.000 Euro pro Fahrzeug, je nach EG-Fahrzeugklasse und Inanspruchnahme der Bundesförderung. Wichtig: Die Antragstellung muss vor der Bestellung der Fahrzeuge erfolgen.

Berlin: Förderprogramm WELMO

Auch in Berlin ist es für Unternehmen möglich, das Landes-Förderprogramm WELMO zusätzlich zum Umweltbonus zu beantragen. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Berlin. Für ein elektrisches Nutzfahrzeug der Klasse N1 können bis zu 15.000 Euro an Fördergeldern fließen, allerdings darf die maximale Fördersumme nicht 25 Prozent des Anschaffungspreises übersteigen. Als DE-minimis-Beihilfe gilt der Grundsatz, dass die Gesamtfördersumme pro Unternehmen auf 200.000 Euro beschränkt ist. Wichtig: Die Antragstellung muss ebenfalls vor der Bestellung der Fahrzeuge erfolgen.

Nordrhein-Westfalen: Förderprogramm progres.nrw

Das NRW-Landes-Förderprogramm progres.nrw richtet sich sowohl an private, gewerbliche als auch kommunale Akteure – Voraussetzung: die E-Fahrzeuge müssen überwiegend in NRW genutzt werden. Für elektrische Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 können 8.000 Euro Förderung beantragt werden. Als DE-minimis-Beihilfe gilt der Grundsatz, dass die Gesamtfördersumme pro Unternehmen auf 200.000 Euro beschränkt ist. Wichtig: Die Antragstellung muss vor der Bestellung der Fahrzeuge erfolgen. Tipp: Händler fragen, ob der Hersteller-Anteil des Umweltbonus gewährt wird.

Thüringen: Förderprogramm E-Mobil Invest

Das Landesförderprogramm E-Mobil Invest unterstützt Unternehmen bei der Anschaffung leichter und schwerer Nutzfahrzeuge mit bis zu 200.000 Euro – auch hier ist die Fördersumme bei maximal 40 Prozent des Kaufpreises gedeckelt. Neben Elektronutzfahrzeugen ist auch die Installation von Ladeinfrastruktur über das Thüringer Programm förderfähig – jeweils vorausgesetzt, dass das geförderte Projekt in Thüringen durchgeführt wird. Wichtig: Die Antragstellung muss vor der Bestellung der Fahrzeuge erfolgen. E-Mobil Invest können Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn der Förderantrag auf Bundesebene abgelehnt wurde. Oder wenn es außer E-Mobil Invest keine Fördermöglichkeiten für die entsprechende Fahrzeugklasse oder Ladeinfrastruktur mehr gibt. Tipp: Händler fragen, ob der Hersteller-Anteil des Umweltbonus gewährt wird.

Was ist bei der Beantragung von Fördermitteln für E-Nutzfahrzeuge zu beachten?

Die Beantragung der eMobility-Förderungen ist online über spezielle Portale möglich. Dies kann prinzipiell durch jede Person bzw. Firma erfolgen. Allerdings gibt es einige Details, die sich für Laien als Stolperfallen erweisen können. Dazu zählen bspw. Fristen, Haltedauern und andere Formalitäten, die unbedingt beachtet werden müssen. Bei den meisten Förderprogrammen muss ein Angebot mit eingereicht werden, das bestimmte Kriterien erfüllen muss. Hinzu kommen Nachweise und Rechnungen, die einem bestimmten Muster entsprechen müssen. Dies sind häufige Fehlerquellen, da die Behörden bei der Bearbeitung recht penibel vorgehen.

Wichtig ist auch die bereits angesprochene DE-minimis-Regelung, die bei zahlreichen Förderprogrammen (nicht nur im Mobilitätsbereich) Anwendung findet und u. a. besagt, dass Unternehmen in den letzten drei Steuerjahren nicht mehr als 200.000 Euro DE-minimis-Beihilfen erhalten dürfen. Aus diesen und weiteren Gründen, wie dem Zeitaufwand, empfiehlt es sich für Unternehmen, die Beratung von Fördermittelexperten in Anspruch zu nehmen, die auf Wunsch auch den gesamten Antragsprozess bis zur erfolgreichen Bewilligung der Fördergelder übernehmen. Bereits einen Schritt zuvor, bei der Planung der Flottenumstellung auf E-Fahrzeuge und der Installation einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur, empfiehlt es sich, ebenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um kostspielige Fehler zu vermeiden. In Berlin und NRW wird die Elektromobilitätsberatung sogar gefördert.

Schließlich: THG-Quoten nicht vergessen. Schätzungen zufolge haben im vergangenen Jahr rund die Hälfte der E-Fahrzeug-Halter versäumt, die ihnen zustehenden THG-Quoten in Erlöse umzuwandeln. Auch wenn die Quotenprämien für 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken sind, können pro E-Fahrzeug dreistellige Summen erzielt werden – ein attraktiver Zusatzerlös für Unternehmen.

Der Autor Daniel Yanev ist Elektromobilitäts-Experte und leitet das Team Fördermittel beim Beratungsunternehmen M3E. M3E unterhält eine der größten eMobility-Fördermitteldatenbanken für den europäischen Raum und unterstützt Unternehmen sowie Kommunen bei der Implementierung nachhaltiger, kosteneffizienter Mobilitätslösungen und Energieinfrastrukturen.

https://m3e-gmbh.com

https://www.thgquoten.com/

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