Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern: Bund fördert Wallboxen und Vorverkabelung in WEGs

Das Bundesverkehrsministerium legt ein neues Förderprogramm für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern auf. Ziel ist es, den Aufbau privater Lademöglichkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) zu beschleunigen – einem Bereich, in dem die E-Mobilität bislang oft an komplexen Eigentumsverhältnissen und hohen Installationskosten scheitert.
Was genau gefördert wird
Das Programm umfasst Ladepunkte mit Typ-2- oder CCS-Anschluss bis maximal 22 kW Gesamtladeleistung sowie den dazugehörigen Netzanschluss, Stromkabel, Zähler, Sicherungstechnik und notwendige bauliche Maßnahmen wie Erdarbeiten oder Kabeldurchbrüche. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vorverkabelung: WEGs können Stellplätze auch dann fördern lassen, wenn zunächst noch kein Ladepunkt installiert wird – umgekehrt sind Ladepunkte nur in Verbindung mit einer vorherigen Elektroinstallation förderfähig.
Bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz
Die Fördersätze staffeln sich je nach Umfang der Maßnahme:
- Reine Vorverkabelung: bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz
- Vorverkabelung plus Ladepunkt: bis zu 1.500 Euro pro Stellplatz
- Bidirektionaler Ladepunkt: bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz
Voraussetzung ist, dass der genutzte Ladestrom aus erneuerbaren Energien stammt – etwa über einen Ökostromvertrag oder eine eigene Photovoltaikanlage. Mindestens 20 Prozent der wohnbezogenen Stellplätze, mindestens jedoch sechs, müssen vorverkabelt werden. Gewerblich genutzte Stellplätze sind ausgeschlossen.
Wann und wie Anträge gestellt werden können
Die Antragstellung ist vom 15. April bis zum 10. November 2026 über das Förderportal des Bundes möglich. Pro Objekt kann nur ein Antrag eingereicht werden. Erforderlich ist ein Kostenvoranschlag über alle geplanten Maßnahmen. Ein WEG-Beschluss muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegen – er kann bis zu sechs Monate nach dem positiven Erstbescheid nachgereicht werden.
Wichtig: Mit den Maßnahmen darf erst nach Erhalt des Förderbescheids begonnen werden. Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate, die verbindliche Beauftragung von Installationsfirmen muss innerhalb von neun Monaten erfolgen. Die Mittel werden nach dem Prinzip „first come, first served" vergeben.
Welche Rolle Hausverwaltungen spielen
Hausverwaltungen kommt bei der Umsetzung eine Schlüsselrolle zu. Sie koordinieren typischerweise die Einholung von Angeboten, die Abstimmung mit Fachbetrieben, die Vorbereitung der Eigentümerversammlung und die fristgerechte Zusammenstellung aller Unterlagen. Angesichts der begrenzten Fördermittel empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung.
Keine Kombination mit anderen Bundesmitteln
Eine Kumulierung der Förderung mit weiteren Mitteln der EU, des Bundes oder der Bundesländer für dieselben Ausgaben ist nicht zulässig. Zudem gilt die De-minimis-Regelung mit einer Obergrenze von 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren.
