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Rechtswidrige Grenzwerte: Mögliche Fahrverbote für Euro-6-Diesel

Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Grenzwert für Stickoxid (NOx) von 80mg/km für Dieselautos mit Euro 6 bei den vorgeschriebenen Abgasmessungen auf der Straße (RDE-Prüfungen) nicht überschritten werden darf.

Die Festlegung der EU-Kommission, bei den RDE-Prüfungen einen Berichtigiungskoeffizienten anzulegen, verstoße gegen die EU-Verordnung 715/2007 sowie 692/2008 und sind damit zurückzunehmen, teilt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Presseerklärung mit.

Das Urteil hat laut DUH weitreichende Folgen für Halter Diesel-Pkw mit Euro 6, da es die unmittelbare Einhaltung des Euro-6-Grenzwertes für NOx auf der Straße bestätigt. DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert nun verpflichtende Rückrufe und Hardware-Nachrüstungen auch für alle betroffenen Autos.  

Die DUH fühle sich in der zentralen Rechtsfrage durch das Europäische Gericht zu 100 Prozent bestätigt: "Die Gerichtsentscheidung zeigt die fortgesetzte Lobbyarbeit einer Bundeskanzlerin, die sich nicht für das Wohl der von Dieselabgasen belasteten Bürger einsetzt, sondern für die Profitsteigerung von BMW, Daimler und VW. Eine Aufweichung von EU-Grenzwerten ist weder für neue Diesel noch für unsere Städte zulässig." 

Die EU-Kommission hatte in der Verordnung 2016/646 ein Verfahren definiert, mit dem bei der Typzulassung für Diesel-Pkw Abgasemissionen nicht nur im Labor, sondern auch auf der Straße überprüft werden. In der Regulierung wurde den Herstellern zugestanden, den NOx-Grenzwert im Rahmen der Prüfung zunächst um den Faktor 2,1 und in einer zweiten Stufe um den Faktor 1,5 zu überschreiten. Die DUH hatte bereits bei der Diskussion des Verordnungsentwurfes massiv kritisiert, dass damit erstmals in der Geschichte der EU ein bestehender Grenzwert aufgeweicht werden soll und dass dies illegal sei. 

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