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So erhalten Diesel-Käufer ihr Geld zurück

Was mit VW anfing, zieht längst auch bei anderen Herstellern seine Kreise: Diesel-Motoren stoßen zu hohe Stickoxid-Mengen aus, sodass in einigen Städten bereits Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge drohen. Da Handwerksbetriebe meist mit Dieselmotoren unterwegs sind, sind sie besonders betroffen.

Bislang sind Käufer davon ausgegangen, dass die erworbenen Diesel-Kfz die geltenden Abgasnormen auch einhalten. Dass das im Straßenverkehr oft nicht der Fall ist, zeigen immer wieder Tests von Autozeitschriften oder dem ADAC. Zwar sind noch keine Fahrverbote verhängt, aber sollte es dazu kommen, können betroffene Unternehmen versuchen, ihren Kaufvertrag für die Autos rückabzuwickeln oder den Hersteller schadenersatzpflichtig zu machen.

Das gilt natürlich besonders für VW-Fahrzeuge. Gerichte haben bereits eine Vielzahl von VW-Händlern oder den VW-Konzern selbst verurteilt, Diesel-Fahrzeuge zurückzunehmen und den Kaufpreis gegen eine Nutzungsentschädigung zu erstatten.

Rückgabe bei kreditfinanzierten Dieseln

Eine besondere Option gibt es dabei bei kreditfinanzierten Modellen. Wie die Stiftung Warentest herausgefunden hat, können Käufer, die ihr Fahrzeug über einen Autokreditvertrag finanziert haben unter bestimmten Voraussetzungen ihr Auto zurückgeben, erhalten die gezahlten Raten wieder und müssen keine Nutzungsentschädigung zahlen.

Der Grund: Die meisten Autobanken haben ihre gesetzlichen Pflichtangaben, etwa zur Widerrufsbelehrung, im Vertrag nicht erfüllt. Hat der Kunde einen solchen Vertrag unterschrieben, kann er ihn heute noch widerrufen. Das führt zur Rückabwicklung des Autokaufs: Das Fahrzeug geht an den Händler zurück, das Geld (Anzahlung und Tilgung) fließen zurück an den Käufer.

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