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Arbeitgeber stimmen Schiedsspruch zu Mindestlohn mehrheitlich zu

Nach der Gremienabstimmung in den Landesverbänden des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes fand der Schiedsspruch zu den Bau-Mindestlöhnen auch auf Arbeitgeberseite die erforderliche Mehrheit. Die IG BAU erklärte bereits am 07.01.2020 die Annahme.

 

Der Lohn der Lohngruppe 1 steigt erst zum 01.04.2020 um 2,9 % auf 12,55 Euro. Für die Lohngruppe 2, dessen Mindestlohn-Charakter mangels Zoll-Kontrolldrucks der große Streitpunkt in den Mindestlohnverhandlungen und der Schlichtung blieb, gibt es auch erst zum gleichen Zeitpunkt lediglich einen ungefähren Inflationsausgleich von 1,3 % (West: 15,40 Euro, Berlin: 15,25 Euro).

Diese Struktur wird mit dem Schiedsspruch nur bis zum 31.12.2020 fortgeschrieben. Möglicherweise wird sich die Diskussion um die „richtige“ Bau-Mindestlohnstruktur somit bereits in der zweiten Jahreshälfte fortsetzen. Nun werden die Sozialpartner umgehend die Erstreckung der Regelungen auf alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragen.

 

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