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BMWi: Energieeffizienz-Förderung wird neu ausgerichtet

Energieeffizienz, Abwärmenutzung und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Das sind die zentralen Aufgabenfelder, mit denen sich in zahlreichen Unternehmen die Betriebskosten für den Wärmebedarf deutlich senken lassen. Die dafür erforderlichen Schritte können jetzt durch eine neue Fördermaßnahme aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie BMWi finanziell unterstützt werden. Seit dem 1. Januar 2019 besteht die Möglichkeit, über das Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ entweder einen direkten Zuschuss oder einen zinsverbilligten Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) zu beantragen.

Die Energieeffizienz-Förderung für Unternehmen, die bisher auf mehrere Programme verteilt war, wird dadurch nach Angaben des Ministeriums gebündelt, vereinfacht und flexibler gestaltet. Auch dort, wo gleich mehrere Optimierungsmaßnahmen in Angriff genommen werden, sind nun nur noch ein Konzept und ein Antrag erforderlich.

Pro Antragsteller oder Projekt kann die Förderung bis zu zehn Millionen Euro betragen. Der Hintergrund des branchen- und technologieübergreifenden Programms ist das Ziel der Bundesregierung, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2050 um 50% gegenüber 2008 zu senken.

Vier verschiedene Maßnahmen-Module innerhalb der Förderung sorgen dafür, dass nicht nur die Umwelt profitiert, sondern auch die Antragsteller durch jeweils maßgeschneiderte Effizienz-Konzepte tatsächlich entlastet werden. Diese Module umfassen sowohl die Integration erneuerbarer Energien durch Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlagen als auch den Einsatz so genannter Querschnittstechnologien, also z.B. hocheffizienter Druckluftanlagen, Antriebe, Pumpen oder Ventilatoren. Auch Regelungstechnik-Sensorik oder Energiemanagement-Software ist förderfähig.

Eine zusätzliche Initiative zur Kontrolle der betrieblichen Energie-Ausgaben bedarf keiner Förderung, weil sie keine Kosten verursacht: Wählen Unternehmen und Gewerbebetriebe als Brennstoff-Lieferanten einen Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel, dann ist dies der sicherste Schutz vor Messabweichungen bzw. Fehlabrechnungen bei der Lieferung (www.guetezeichen-energiehandel.de). Die Zähleranlagen und die Rechnungsstellung dieser Händler werden nämlich engmaschig überwacht. Auf diese Weise umfassen die Effizienz-Maßnahmen eines Betriebs nicht nur den Verbrauch, sondern bereits die Beschaffung der Energie.

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