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Bundestagsausschuss beschließt Verbesserungen am Energiesammelgesetz

Mit dem Ausschussbeschluss werden zwei wesentliche Änderungsvorschläge der Bioenergieverbände aufgenommen: Zum einen wird es künftig jährlich zwei Ausschreibungen für Biomasse geben, jeweils zum 1. April und zum 1. November, während das jährliche Ausschreibungsvolumen auf die beiden Runden aufgeteilt wird. Zum anderen wird die Güllekleinanlagenklasse von 75 kW installierter Leistung auf 75 kW Bemessungsleistung umgestellt und damit wie von den Bioenergieverbänden vorgeschlagen die Umrüstung auf eine bedarfsgerechte Fahrweise ermöglicht.

Darüber hinaus wird unter anderem das Problem der unklaren rechtlichen Voraussetzungen für den Formaldehydbonus adressiert, was die Bioenergieverbände generell sehr positiv aufnehmen. Allerdings solle die Klarstellung nur unter Vorbehalt gelten, da sie noch von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Trotz der eindeutigen Verbesserungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf bestehen deshalb weiterhin rechtliche Unsicherheiten für die Betreiber von Biogasanlagen. Die Bioenergieverbände fordern daher die Kommission auf, den von den Bundesabgeordneten gewünschten Änderungen schnellstmöglich zuzustimmen.

Insgesamt werten die Bioenergieverbände die vom Ausschuss beschlossenen Änderungen als positives Signal, merken aber auch an, dass durchaus mehr im Sinne einer beherzten Energiewende möglich gewesen wäre.

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