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Das sagt die Branche zur GEG-Novelle

GIH: Beratungspflicht beim Einbau neuer Heizungen ist positiv

Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH:

"Sehr positiv ist, dass alle Hauseigentümer, die ab 2024 eine Heizungsanlage einbauen möchten, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, sich beraten lassen müssen. Hier können die Energieberatenden durch ihren ganzheitlichen Blick auf Risiken und Kostenfallen hinweisen, die z.B. eine neue Gasheizung nach sich zieht. Wie auch beim individuellen Sanierungsfahrplan ist hier ein unabhängiger und gewerkeübergreifender Blickwinkel für Kunden sehr hilfreich. Daher halte ich es für nicht zielführend, dass bei der neuen verpflichtenden GEG-Beratung meist ohnehin gut ausgelastete Fachhandwerker noch zusätzliche Beratungen durchführen sollen. Energieberatende können diese durch ihre Expertise, z.B. mit den geforderten Wirtschaftlichkeitsberechnungen, tatkräftig und qualifiziert unterstützen. Das Beratungsziel ist immer, ein auf die Gebäudeeigentümer:innen individuell zugeschnittenes Konzept aus

energieeffizienten Maßnahmen, unter Einsatz eines möglichst hohen Anteils an erneuerbaren Energien, zu entwickeln und umzusetzen.

Die Kapazitäten dafür sind am Markt verfügbar: Allein die ca. 14.000 in der Energieeffizienz- Expertenliste des Bundes eingetragenen Energieberatenden könnten ohne Probleme die Beratungen für die geschätzt rund 300.000 neuen Gas- und Holzheizungen jährlich durchführen. Dies entspricht im Monat weniger als zwei Beratungen pro Experten. Sind dann, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, auch noch zusätzlich die Ausstellungsberechtigen für Energieausweise zugelassen, beschränkt sich der zusätzliche Aufwand auf weniger als eine Beratung pro Monat.

Gut im Entwurf ist, dass viele Effizienzmaßnahmen, die nur zeitlich begrenzt über die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) gelten, im GEG übernommen wurden.

Warum allerdings die Prüfung- und Optimierungsanforderungen für Wärmepumpen und ältere Heizungsanlagen nur für Gebäude ab sechs Wohneinheiten gelten, ist für mich nicht nachvollziehbar. Denn auch für die restlichen rund 95 Prozent der Gebäude sind diese Maßnahmen, wie der hydraulische Abgleich, sinnvoll und sparen oft mehr als zehn Prozent Energie dauerhaft ein. Auch verstehe ich nicht, warum zukunftsweisende Vorgaben zur Gebäudeautomation nicht mehr wie geplant für Wohngebäude gelten sollen. Hier müssen die Parlamentarier unbedingt noch Anpassungen vornehmen."

RTG: Sanierungsförderung deutlich anheben

Zur Einigung der Ampelkoalition auf Regelungen im Gebäudeenergiegesetz und insbesondere zur Erhöhung der Förderung für den Heizungsaustausch erklärt Thomas Drinkuth, Leiter der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle RTG:

"Gut, dass die Ampelkoalition im Streit um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vorwärtskommt. Das Ringen muss endlich ein Ende haben. Der Heizungsaustausch ist nur eine Säule des Klimaschutzes im Gebäudebereich – die zweite ist die energetische Sanierung der Gebäudehüllen. Und dieses wichtige Thema findet bisher politisch kaum Beachtung.

Wenn die Ampel jetzt die Förderung für neue Heizungen mit erneuerbaren Energien auf bis zu 70% der Investitionssumme erhöht, muss auch die Förderung für die Sanierung der Hülle massiv angehoben werden. Schon in der aktuellen Förderung steckt eine deutliche Unwucht: Für Sanierungsmaßnahmen gibt es bis zu 20% Zuschuss, für den Heizungstausch bis zu 40%. Diese Lücke muss durch Anheben der Sanierungsförderung geschlossen werden - auf keinen Fall darf sie noch weiter anwachsen. Investitionen der Eigentümer werden sonst gezielt von der Sanierung der Hülle weg und in Richtung Heizungskeller gelenkt. Nicht nur für den Klimaschutz, auch angesichts der nach wie vor gefährdeten Sicherheit der Energieversorgung wäre das ein schwerer Fehler. Unser Vorschlag: Die Bundesregierung könnte den neuen „Sprinterbonus“ – zusätzliche 20% Förderung für Maßnahmen bis 2028 – auch für die Sanierung der Gebäudehülle gewähren.

Hinzu kommt: Nicht nur der Wohnungsneubau ist durch Zinsanstieg, Inflation und gestiegene Baukosten in eine tiefe Krise geraten. Auch die Gebäudesanierung lässt spürbar nach. Hier ist dringend Hilfe der Bundesregierung gefordert. Die zweite Hälfte dieser Legislaturperiode muss baupolitisch im Zeichen der energetischen Sanierung und der Bekämpfung der Neubaukrise stehen – für den Klimaschutz, die Versorgungssicherheit und die Stabilisierung der Bauwirtschaft."

DUH:  Rechtsbruch - Bundesregierung torpediert Pariser Klimaziele

Anlässlich der Anhörung im Bundestag zum überarbeiteten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schlug die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Alarm und warnt vor einem Rechtsbruch der Bundesregierung. Das neue Heizungsgesetz mache die Einhaltung der Ziele des völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens unmöglich. Der Entwurf sehe vor, dass fossile Öl- und Gasheizungen langfristig weiter betrieben werden können, was auf Jahrzehnte hohe Emissionen im Gebäudesektor bedeute. Ein späterer Umstieg auf klimaneutralen Wasserstoff oder Biomethan sei lediglich eine Scheinlösung, da diese Gase nur in äußerst begrenzten Mengen zur Verfügung stehen werden und zudem drastische Energiekostensteigerungen bei den Verbrauchern zur Folge haben. Die DUH fordert den Bundestag auf, dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin kommentiert: „Mit ihrem neuen Gebäudeenergiegesetz geben die Ampelfraktionen die Klimaziele im Wärmesektor auf. Mit diesem Gesetz werden fossile Strukturen auf die nächsten Jahrzehnte gefestigt. Die Gaslobby hat sich mit ihren Interessen brutal durchgesetzt und lässt jetzt die Champangnerkorken knallen. Das ist ein massiver Rechtsbruch der Bundesregierung, der uns alle schwer treffen wird. Diese Regierung ist mit dem Versprechen angetreten und dafür gewählt worden, für mehr Klimaschutz zu sorgen. Damit ist sie im Gebäudebereich krachend gescheitert. Bezeichnend ist, dass unter den geladenen Vertreterinnen und Vertretern zur Ausschussanhörung keine Expertinnen oder Experten der Umweltverbände sind. Klimaschutzargumente sind im politischen Diskurs anscheinend unerwünscht. Das Gesetz darf so nicht verabschiedet werden und muss nachgebessert werden.“



Die DUH kritisiert außerdem, dass der Gesetzentwurf eine Ausweitung der Nutzung von Biomethan und Holz zum Heizen vorsieht. Wärme aus Bioenergie kann nur sehr eingeschränkt nachhaltig erzeugt werden und sollte nur ausgewählten Anwendungsbereichen zugutekommen, in denen andere Heizoptionen nicht möglich sind. Zudem droht Mieterinnen und Mieter eine Explosion ihrer Betriebskosten. Denn wenn sich die Vermieterin oder der Vermieter für eine Öl- oder Gasheizung entscheidet, die dann wie vorgesehen mit Wasserstoff, Biomethan oder daraus hergestellten Derivaten wie E-Fuels betrieben werden soll, müssen die Mietenden die späteren hohen Brennstoffkosten übernehmen. Das Analyse- und Beratungsunternehmen Prognos hat im Auftrag der DUH berechnet, dass die Kosten für Gasheizungen mit steigenden Biomethananteilen bereits 2030 bei Mieterinnen und Mietern deutlich höhere Betriebskosten als eine Luftwärmepumpe verursachen – mit den steigenden Beimischungsanteilen steigen die Betriebskosten hier schnell fast auf das Doppelte als die erneuerbare Alternative. Abgesehen davon bedeutet eine anteilige Beimischung von angeblich klimafreundlichen Gasen einen konstant hohen Verbrauch von fossilem Brennstoff – und dies quasi uneingeschränkt bis 2045.



Paula Brandmeyer, Stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz: „Bei Biomethan und Wasserstoff geht die Bundesregierung der fossilen Öl- und Gaslobby auf den Leim und schreibt klimaschädliche und verbraucherfeindliche Scheinlösungen ins Gesetz. Es ist ein riesen Skandal, dass Mieterinnen und Mieter durch die Streichung der Schutzklausel in Paragraph 71o mit den astronomischen Betriebskosten allein gelassen werden. Nach den uns vorliegenden Berechnungen müssten Mieterinnen und Mieter allein im Jahr 2030 bei einem Biomethananteil von 15 Prozent mit Mehrkosten von etwa 50 Cent pro Quadratmeter gegenüber einer Wärmepumpe rechnen. Auch hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit werden Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht: ‚Bio‘-Methan ist alles andere als umweltverträglich, denn Hauptgrundlage sind Energiepflanzen wie Mais aus intensiver Landwirtschaft. Es ist außerdem völlig utopisch, dass in Deutschland erzeugte Mengen fossiles Gas in nennenswertem Umfang eins zu eins ersetzen können. Vielmehr werden mit dem Gesetz Tür und Tor für undurchsichtige Importe und einen Zertifikatehandel mit dem Ausland geöffnet. Die Ausweitung der Biomassenutzung muss gestoppt werden.“



Die DUH warnt davor, dass die Fehlanreize durch die vorgesehene Förderung noch verstärkt werden. Die Förderfähigkeit muss unbedingt an einen erneuerbaren und effizienten Betrieb von Heizungen gekoppelt sein. Es ist vollkommen widersinnig, Geld aus dem Klima- und Transformationsfond für fossil betriebene Heizungen zu verschwenden – dieses Fördergeld fehlt am Ende für echte CO2-Minderungsmaßnahmen wie die Umstellung auf Wärmepumpen. Die Förderung von Gasheizungen erschwert zudem den gewünschten Ausbau der Wärmenetze. Je mehr neue Gasheizungen aufgrund staatlicher Förderung installiert werden, desto schwieriger wird es für Kommunen und Stadtwerke, die notwendige hohe Anschlussdichte für den Ausbau von Wärmenetzen zu erreichen.

    Hintergrund

    Das Analyse- und Beratungsunternehmen Prognos hat im Auftrag der DUH berechnet, welche Kosten bei fossilen Gasheizungen in Kombination mit Biomethan auf Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft zukommen könnten und diese mit den Kosten von anderen Energieträgern verglichen. Die Annahmen und Berechnungsgrundlagen können dem Faktenpapier „H2-Ready: Die Kostenfalle im Gebäude“ entnommen werden.

    • In einem durchschnittlichen Einfamilienhaus liegen die jährlichen Energiekosten im Jahr 2030 bei einem Anteil von 15 Prozent Biomethan bei 4.155 Euro im Jahr. Im Jahr 2040 belaufen sich die Kosten bei 60 Prozent Biomethan auf 5.401 Euro im Jahr.
    • Eine Luft-Wärmepumpe würde für das Jahr 2030 im Einfamilienhaus Gesamtkosten von 3.060 Euro im Jahr verursachen. Im Jahr 2040 würden sich die Kosten auf 3.065 Euro im Jahr belaufen.
    • Im Mehrfamilienhaus liegen die Energiekosten für Mieterinnen und Mieter im Jahr 2030 bei einem Anteil von 15 Prozent Biomethan bei 1,83 Euro/m²/Monat. Im Jahr 2040 belaufen sich die Kosten bei 60 Prozent Biomethan auf 2,52 Euro/m²/Monat.
    • Eine Luft-Wärmepumpe würde für das Jahr 2030 für Mieterinnen und Mieter eines Mehrfamilienhauses Gesamtkosten von 1,35 Euro/m²/Monat verursachen. Im Jahr 2040 würden sich die Kosten auf 1,34 Euro/m²/Monat belaufen.

    ZDH: Planungssicherheit und Vertrauen jetzt zentral

    Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

    „Die nun endlich vorliegende Konkretisierung der Vorgaben aus den "Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes" ist ein wichtiges Signal. Denn in den vergangenen Wochen und Monaten ist bei den Handwerksbetrieben und deren Kundinnen und Kunden viel Vertrauen verspielt worden. Ob die nun vorliegenden Änderungsanträge von SPD, Grünen und FDP ausreichen, um für Planungssicherheit bei den Betrieben und damit das Gelingen der Wärmewende zu sorgen, erscheint nach einer ersten Durchsicht aber immer noch mehr als fraglich. Es bleiben leider noch zu viele Fragen offen.

    Grundsätzlich ist es positiv, dass die vorgeschlagenen Änderungen für das GEG zentrale Forderungen des Handwerks aufgreifen. Dazu gehört das Bekenntnis zu einer echten Technologieoffenheit. Dass insbesondere Holzpellets und die Nutzung von Holzabfällen für holzverarbeitende Betriebe weiter möglich sind, ist gut und wichtig. Was allerdings auch in diesem Zusammenhang noch fehlt, ist die Verknüpfung durch eine flankierende und klare Förderkulisse. Dass im Gesetzentwurf lediglich das Vorlegen eines Förderkonzepts bis zum Herbst gefordert wird, ist viel zu wenig.

    Auch die Verzahnung mit der Wärmeplanung ist ein wichtiger Aspekt zum Gelingen der Wärmewende und eine Kernforderung des Handwerks. Auch hier scheinen aber nach wie vor viele Fragen ungeklärt: So soll das Wärmeplanungsgesetz in den kommenden Wochen noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Eine entscheidende Grundlage für die Heizungsaustauschpflicht ist damit zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Trotzdem legt der vorliegende Entwurf verbindliche Fristen für die Wärmeplanung und die daraus resultierenden Pflichten nach dem GEG zugrunde. Und geht sogar noch darüber hinaus:  So soll die Pflicht zum Heizungsaustausch nach Ablauf der Frist für die Kommunen zur Erstellung einer Wärmeplanung 2026 oder 2028 auch dann gelten, wenn dort keine Wärmeplanung vorliegt. Das ist verfassungsrechtlich problematisch und setzt gerade kleinere Kommunen in ländlichen Regionen enorm unter Druck. Bürgerinnen und Bürger in diesen ohnehin strukturschwachen Gebieten werden so weiter verunsichert.

    Für das weitere Verfahren gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Die offenen Fragen müssen beantwortet werden – gerade mit Blick auf ein Gesetz mit einer solchen Tragweite. Schließlich ist bei der Wärmewende bereits mehr als genug Vertrauen verspielt worden.“

    DENEFF: Keine Abstriche bei Energieeffizienz

    Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) äußert scharfe Kritik zu einigen der bekanntgewordenen Formulierungshilfen für die Verhandlungen zum Gebäudeenergiegesetz im Bundestag. Diese sähen vor, auch einige Anforderungen zu streichen, die für einen wirtschaftlichen Betrieb von Heizungsanlagen wichtig sind. Der Verband warnt vor erheblichem sozialem Sprengstoff: bis zu 100 Milliarden Euro leicht vermeidbarer Heizkosten durch den ineffizienten Betrieb von Heizungsanlagen, sollten in den Verhandlungen kommende Woche neben den geplanten Streichungen weitere erwogen werden. 

    Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF äußert Unverständnis: "Achtung Kostenfalle! Maßnahmen wie den Austausch alter Umwälzpumpen oder eine verbesserte Transparenz über die tatsächliche Effizienz von Heizungsanlagen werden vollkommen unbegründet gestrichen. Das sind einfachste und kostengünstige Mittel für die Entlastung des Klimas und der Geldbeutel von Bürgerinnen und Bürgern. Wir appellieren an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, diese Streichvorschläge deutlich abzulehnen und weitere Einschnitte gar nicht erst zu erwägen, wenn ihnen der soziale Frieden lieb ist.”

    In den vergangen 10 Jahren entstanden durch den ineffizienten Betrieb bestehender Heizungsanlagen unnötige Energiekosten von über 50 Mrd. Euro – bei verdoppelten Energiepreisen ein Heizkostenhammer von 100. Mrd. Euro. Besonders besorgniserregend sei laut DENEFF, dass diese Kosten Menschen, die in unsanierten Gebäuden leben, bis zu 10-mal härter träfen als jene, die in energieeffizienten Gebäuden wohnen. Die Ampelfraktionen dürfen diese Menschen nicht vergessen. 

    Zudem verweist die DENEFF darauf, dass bereits der Kabinettsentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zu kurz gegriffen habe. Maßnahmen zur Heizungsoptimierung würden auf größere Gebäude beschränkt. Ein neues Gutachten der TU Dresden zeigt: Allein der konsequente Austausch von Heizungspumpen könnte so viel Energie einsparen, wie zum Betrieb von etwa 1,4 Millionen Wärmepumpen benötigt werde. Zudem lasse die Novelle Maßnahmen an der Gebäudehülle völlig außen vor. Die DENEFF ruft die Politik daher auf, sich klar für die Einführung ambitionierter Mindeststandards zur Modernisierung der energetisch schlechtesten Gebäude auszusprechen und diese schnell vorzubereiten. 

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