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Digitalbonus für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe sollten sich schon jetzt informieren, da die Zuschüsse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Zudem könnten die Schulung von Mitarbeitern zu Anforderungen der Digitalisierung am Arbeitsplatz sowie die Migration von Daten in neue Systeme Gegenstand der Förderung sein.„Mit der neuen Förderrichtlinie möchte die Landesregierung die Digitalisierungsprozesse im niedersächsischen Mittelstand beschleunigen“, erklärt Kay Lutz Pakula von der Handwerkskammer Oldenburg.

Der Beauftragte für Innovation und Technologie bietet den Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer eine weiterführende Beratung zu verschiedenen Fördermöglichkeiten an. „Mit dem Bonus wird einmalig ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen und von bis zu 30 Prozent bei mittleren Unternehmen gewährt“, so Pakula. Zuständige Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

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