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Förderstichtag 2027: Zuschüsse für Wärmepumpen und Pelletheizungen nutzen, bevor sie sinken

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Infografik zu Förderquoten und einkommensabhängigen Klimaboni für die Modernisierung von Heizungsanlagen in Deutschland, relevant für die TGA-Branche.

Wer eine neue Wärmepumpe oder Pelletheizung einbauen möchte, regelt dies am besten bis zum Jahreswechsel. Denn ab Februar 2027 werden die Finanzspritzen vom Staat schrittweise kleiner. Noch lassen sich bis zu 80 % von 28.000 Euro förderfähigen Kosten zurückholen. 

Nach Januar 2027 verringern sich mögliche Zuschüsse für eine Heizungssanierung alle sechs Monate. Laut den angepassten BEG-Förderrichtlinien gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz GModG, ehemals „Heizungsgesetz“, sinken die maximal förderfähigen Kosten bis August 2030 stufenweise von 28.000 auf 22.000 Euro. Der Geschwindigkeitsbonus von 16 % wird gestutzt und bereits im August 2028 komplett gestrichen. 

Diagramm: Förderhöchstbeträge für Wärmepumpen und Pelletheizungen 2024–2030, jährliche Reduzierung der förderfähigen Kosten und Boni.
Wer früher tauscht, erhält mehr Zuschuss. Ab dem 1. Februar 2027 nehmen die Förderzuschüsse für die Heizungssanierung kontinuierlich ab.

Wer früher tauscht, erhält mehr Zuschuss: Sanierungsfreudige, die ihren Förderantrag bis einschließlich Januar unter Dach und Fach bringen, können sich noch das maximale Unterstützungspaket sichern:

  • 28.000 Euro zur Förderung anrechenbare Investitionskosten
  • 30 % Grundförderung auf den Einbau von Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien im Bestand, zum Beispiel Wärmepumpe, Pelletkessel, Solaranlage
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer von Wohnhäusern, falls eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gas- bzw. Biomasseheizung ersetzt wird
  • 10–40 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen (gestaffelt)

Die individuell erzielbare Fördersumme ist mit dem Förderrechner des Heizungsherstellers ÖkoFEN schnell und einfach ermittelt.

Achtung: Steht der Austausch einer älteren Wärmepumpen-, Pellet- oder Stückholzheizung an, sollte der Antrag bereits Ende 2026 bei der KfW gestellt werden! Denn ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für derartige bestehende Heizungen nur noch einen Zuschuss, wenn sie vor dem 01. Januar 2008 eingebaut wurden. Die Förderhöhe sinkt zudem auf 25 % der Gesamtkosten.

Alternative: Steuern sparen statt Förderung beantragen

Flexibler als ein Förderantrag ist die Möglichkeit, sich 20 % der Investitionskosten vom Finanzamt zurückzuholen. Voraussetzungen: Das selbst genutzte Wohnhaus ist über 10 Jahre alt, die Technik feinstaubarm mit < 2,5 mg/m³ und die Handwerkerrechnung per Überweisung beglichen.

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