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Fossile Brennstoffe: So macht Habeck Tempo beim Energiesparen

Jürgen Wendnagel

Wie lässt sich die deutsche Energieabhängigkeit von Russland verringern? „Der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit ist weniger Energieverbrauch. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde hilft auch, Kosten für die teuren fossilen Energien zu sparen“, meint Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Deshalb treibe die Bundesregierung nicht nur die Beschaffung von alternativen Rohstoffen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voran, sondern parallel auch die Reduktion des fossilen Energieverbrauchs in Deutschland.

Einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen enthält der „Arbeitsplan Energieeffizienz, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 17.5.2022 veröffentlicht hat. Prinzipiell sollen kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Energieeinsparung mit strukturellen Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs verbunden werden. „Nur mit dem richtigen regulatorischen Rahmen und wirksamen ökonomischen Anreizen könne eine dauerhafte, nachhaltige Senkung des Energiebedarfs erreicht werden“, sagt Robert Habeck.

Nachfolgend haben wir die Punkte aus dem „Arbeitsplan Energieeffizienz“ (AE) zusammengestellt, welche die geplanten, überarbeiteten Förderungen und Gesetze im Bereich Bauen/Wohngebäude betreffen.

Novelle „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG)

  • Um den Wärme-/Gasbedarf im Neubau erheblich zu reduzieren wird

    ab 2023 der gesetzliche Mindesteffizienzstandard im Neubau auf die Effizienzklasse EH 55 angehoben,

    - ab 2025 wird der Standard noch mal auf EH 40 erhöht.
  • Ab 2024 sind bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen. Laut AE sei das „in den allermeisten Fällen durch den Einbau einer Wärmepumpe, von Solarthermie oder Holzpellets“ möglich. „Damit wird der Abschied von der Gasheizung vorangetrieben“.
  • Nicht im AE aber in der „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ (11.1.2022) kündigte das BMWK noch an: „Ab 2024 sollen die auszutauschenden Teile bei wesentlichen Aus-/Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden einem EH-70-Standard entsprechen.“
  • „Solardächer sollen zum Standard werden, um die Stromerzeugung aus Sonne schnell zu erhöhen.... Die Novelle des EEG führt bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Einspeisevergütungen bei Dachanlagen.“ - Die gesetzliche Verankerung erfolgt im GEG.

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll im zweiten Halbjahr 2022 vorgelegt werden.

Neues „Aufbauprogramm Wärmepumpe“

  • Der Austausch von Öl-/Gasheizungen soll laut Beschluss des Koalitionsausschusses gefördert werden. Um den Wärmepumpenhochlauf zu unterstützen, soll das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen.
  • Um die knappen Ressourcen im Handwerk zielgerichtet in die Heizungssanierung und dort zum Einbau von Wärmepumpen zu lenken, ist ein „Umsetzungsanreiz Handwerk“ geplant – Details nennt das Arbeitspapier dazu nicht.
  • Ziel ist, die Zahl neu installierter Wärmepumpen bis 2024 auf über 500 000 Stück pro Jahr zu steigern.

Reform der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)

  • Insbesondere die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird reformiert und neu ausgerichtet werden. Der Hauptschwerpunkt soll auf der Sanierung bestehender Häuser und Wohnungen liegen.
  • Angekündigt wurden verstärkte Anreize für den Wechsel von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare. Als Beispiele werden im AE genannt: „Also etwa weg von der Gasheizung hin zur Wärmepumpe sowie niedrigschwellige Angebote, etwa für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen“.
  • Um die Energieeffizienz im Gebäudebestand weiter zu erhöhen, sollen besonders die energetisch schlechtesten Gebäude adressiert werden, da dort das Einsparpotenzial für Energie und Treibhausgasemissionen am größten seien.
  • Die Neubauförderung im Rahmen des BEG wird an „klaren Klimaschutzkriterien ausgerichtet“. Geplant ist, das aktuelle KfW-Programm „Effizienzhausstandard 40 Nachhaltigkeit“ (EH40-NH) ab Januar 2023 durch das neue Programm „Klimafreundliches Bauen“, das noch erarbeitet wird, zu ersetzen.
  • Zeithorizont: Die entsprechenden Anpassungen sollen mit der BEG-Reform bis zum Sommer 2022 umgesetzt werden.

CO2-Preis-Aufteilung Mietwohngebäude

Um Vermieter zusätzlich zu motivieren, die energetische Sanierung ihrer Gebäude voranzutreiben, soll der CO2-Preis für Erdgas und Heizöl nach einem Stufenmodell neu zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden: Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto mehr vom CO2-Preis zahlen die Vermieter.

Der Gesetzentwurf wird derzeit in der Regierung abgestimmt.

Verstärkte Förderung von Wärmenetzen

  • Viele Kommunen und Stadtwerke planen ihre Wärmenetze zu dekarbonisieren. Für den richtigen Schub soll das Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) sorgen. Nach der Genehmigung durch die EU soll das Förderprogramm noch in 2022 den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen und damit einen direkten Wechsel auf Erneuerbare Energien ohne fossile Brücken anreizen (fuel switch).
  • Außerdem wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen Erneuerbarer Energien und Abwärme gefördert.
  • Das BEW soll durch eine erleichterte Förderung von Fernwärmeanschlüssen in der novellierten BEG komplementiert werden.
  • Ergänzend zum systemischen Neu- und Umbau werden durch die BEW-Förderung Einzelmaßnahmen unterstützt, die frühe Beiträge zur Reduktion von CO2-Emissionen und Gasabhängigkeit leisten können.

Breit angelegte Energiesparkampagne

„Um fossile Energie zu sparen und auf Erneuerbare zu wechseln, sind gute Information und Beratung entscheidend.“ Im Juni 2022 soll dazu eine „Energiesparkampagne“ starten, die sich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Verbraucher richtet. Hauptziele:

  • Mit praxisnahen Tipps und Beratung ermutigen, selbst den Energieverbrauch zu reduzieren, und sei es nur mit ganz einfachen Mitteln.
  • Einsparpotenziale heben und den Wechsel auf Erneuerbare zu vollziehen.

Eingebunden und aktiviert werden sollen dazu auch Stakeholder (Handwerk, Branchen, Verbände).

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