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GEG: Anwendungshilfe unterstützt bei Umsetzung neuer Regelungen

Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten Das GEG führt die bisherigen Regelungen aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.

Eine von der HEA-Fachgemeinschaft gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) erarbeitete Anwendungshilfe veranschaulicht die neuen Regelungen anhand von Praxis- und Berechnungsbeispielen und kann ab sofort im HEA-Shop bestellt werden.

Ob neue Erfüllungsoptionen für die Nutzung Erneuerbarer Energien oder die Anrechnung von selbst erzeugtem PV-Strom: Beispielrechnungen

 unterschiedlicher Anlagen- und Energieträgerkombinationen zeigen die Wirkung der Neuregelungen auf ein typisches Neubau-Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche.

Weiterhin gibt die 40-seitige Anwendungshilfe Energiedienstleistern Orientierung, wie die unter Umständen obligatorische Energieberatung in der Praxis umgesetzt werden kann. Die neuen Inhalte und Übergangsfristen für Energieausweise werden praxisgerecht aufbereitet. Innovative Quartiers- und Experimentierklauseln des GEG werden erläutert und eingeordnet. Abschließend wird die Anwendung zulässiger Normen technologiespezifisch verglichen.

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