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HOAI: Bundesgerichtshof schiebt Entscheidung zurück an den EuGH

2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass sowohl die Mindest- als auch die Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sind. In der Folge wurde dem Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung überlassen, ob die HOAI so lange weiter anzuwenden ist, bis es eine Neufassung gibt.

Nun hat der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Frage verhandelt und ließ in der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass er der Rechtsauffassung unter anderem des OLG Hamm zuneigt. Zur Erinnerung: Das OLG Hamm hatte sich für eine uneingeschränkte Weitergeltung der HOAI bis zu einer Neuregelung ausgesprochen. Diese Auffassung käme den Interessen der Architekten und Ingenieure entgegen.

Beschlossen wurde jedoch noch nichts: Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt, um zunächst einige Fragen vom EuGH klären zu lassen. So bleibt die derzeit unklare Situation für Architekten und Ingenieure auch weiterhin bestehen.

Unklarheit sorgt für Verunsicherung

Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Es ist bedauerlich, dass in dieser sowohl die Architekten und Stadtplaner als auch die Auftraggeber verunsichernden Frage weiterhin keine Klarheit herrscht. Die Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten bleibt bis zu einer modifizierten HOAI bestehen. Jetzt müssen wir also abwarten, wie der EuGH diese Frage beantwortet.

Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, dass auch die neue HOAI, mit der noch innerhalb dieses Jahres zu rechnen ist, die maßgebliche Grundlage für zukünftige Honorarvereinbarungen bleibt. Denn Planen bleibt im umfassendsten Sinne wertvoll. Daher empfehlen wir in der Zwischenzeit allen Beteiligten, möglichst klare und eindeutige Honorarvereinbarungen im Rahmen der Honorartafeln zu treffen.“

HOAI liefert Rechtssicherheit

Die Leistungsphasen und Honorarsätze der HOAI sind seit Jahrzehnten als Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland etabliert und bieten einen verlässlichen Rahmen für Bauherren, Planer und Bauausführende. Die HOAI gewährleistet zudem eine große Rechtssicherheit für alle am Bau Beteiligten, da sich Rechtsprechung und Praxis tiefgreifend mit den einzelnen Leistungsbildern auseinandergesetzt haben.

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