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KfW erweitert Förderung für klimafreundlichen Neubau

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Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das Bundesbauministerium haben zum 1. September 2025 die Förderbedingungen im Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) angepasst. 

Ziel ist es, mehr Projekte innerhalb der Fördergrenzen zu ermöglichen und so die Schaffung bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraums zu unterstützen. Von den Änderungen profitieren Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren, die Förderkredite für energieeffiziente Neubauten beantragen möchten.

Küchen und Wohnküchen als Aufenthaltsräume anerkannt

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Definition der Aufenthaltsräume. Im Rahmen des KNN-Programms ist die Anzahl der Aufenthaltsräume maßgeblich für die zulässige Wohnfläche eines geförderten Gebäudes. Ab sofort werden Küchen und offene Küchen als Aufenthaltsräume anerkannt, auch wenn sie beispielsweise Teil des Wohnzimmers sind. Damit trägt das Programm gängigen Bauweisen Rechnung, bei denen Küchen in kompakten Wohnungen häufig offen gestaltet werden. Die Wohnfläche kann dadurch den Vorgaben entsprechend etwas höher ausfallen, ohne dass die Förderfähigkeit verloren geht.

Erhöhter Baukostenvergleichswert schafft Planungssicherheit

Mit der Anhebung des Baukostenvergleichswerts um 18 Prozent reagiert das Förderprogramm auf gestiegene Baukosten. Durch diese Anpassung sind mehr Bauvorhaben innerhalb der festgelegten Kostengrenze förderfähig. Laut KfW wird damit die Planungssicherheit für Bauherrinnen und Bauherren erhöht und die Realisierung von mehr bezahlbarem Wohnraum ermöglicht. Die Anpassung soll dazu beitragen, dass die Fördermittel gezielter für den Neubau klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude eingesetzt werden können.

Anwendung der neuen Förderbedingungen

Die verbesserten Förderbedingungen gelten für alle neuen Anträge im Programm KNN und können auch für bereits zugesagte Förderdarlehen genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Nachweise nach Umsetzung des Bauvorhabens entsprechend den neuen Produktbedingungen erbracht werden. Die Beantragung der Darlehen erfolgt weiterhin über die jeweilige Hausbank.

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