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KfW-Förderprogramme 2026: Alle Zuschüsse und Kredite für Bau, Sanierung und Heizungstausch im Überblick

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt ein umfangreiches Förderprogramm für den Wohnungsbau bereit. Ob Privatperson, Familie, Wohnungsunternehmen oder Kommune – für unterschiedliche Zielgruppen und Vorhaben gibt es maßgeschneiderte Finanzierungslösungen. Der folgende Überblick zeigt, welche Programme aktuell verfügbar sind.

Förderung für den Neubau

Klimafreundlicher Neubau (Kredit 297/298)

Das Basisprogramm für alle, die ein energieeffizientes Wohngebäude errichten oder erstmalig kaufen möchten:

  • Kredithöhe: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre
  • Zinsbindung: bis zu 10 Jahre
  • Zielgruppe: Privatpersonen, Unternehmen und Investoren

Mitgefördert werden auch Planungsleistungen und die Baubegleitung durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten.

Wohneigentum für Familien (Kredit 300)

Speziell für Familien mit Kindern und Alleinerziehende konzipiert:

  • Kredithöchstbeträge: 170.000 bis 270.000 Euro (je nach Kinderzahl)
  • Voraussetzung: Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind
  • Fördergegenstand: Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohnimmobilien zur Selbstnutzung

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Kredit 296)

Für flächeneffizientes Bauen mit dem Ziel günstiger Mieten:

  • Kredithöhe: bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre
  • Besonderheit: Fokus auf kompakte, ressourcenschonende Bauweise

Förderung für Sanierung und Modernisierung

Wohngebäude-Kredit für Effizienzhaussanierung (Kredit 261)

Das zentrale Programm für energetische Komplettsanierungen:

  • Kredithöhe: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss: zwischen 5 und 45 Prozent
  • Anforderung: Sanierung auf Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser
  • Zusatzförderung: Baubegleitung separat förderfähig

Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss 458)

Der direkte Zuschuss für den Heizungstausch:

  • Fördersatz: bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Einkommensbonus: 30 Prozent für Haushalte mit geringerem Einkommen
  • Förderfähig: Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Anschluss an Wärmenetze

Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (Kredit 358/359)

Zusätzliche Finanzierung für bereits bewilligte Sanierungsmaßnahmen:

  • Kredithöhe: bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
  • Voraussetzung: Bereits erteilte Zuschusszusage (z.B. für Heizung)
  • Zinsvorteil: Besonders günstige Konditionen bei Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro

Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270)

Für Investitionen in regenerative Energieerzeugung:

  • Einsatzbereich: Photovoltaik, Windkraft, Biogas, Wärmenetze, Batteriespeicher
  • Zielgruppe: Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen

Altersgerecht Umbauen (Kredit 159)

Barriereabbau und Einbruchschutz unabhängig vom Alter:

  • Kredithöhe: bis zu 50.000 Euro
  • Maßnahmen: Schwellenabbau, Badumbau, Aufzüge, Sicherheitstechnik
  • Auch für: Kauf bereits umgebauter Immobilien

Förderung für Wohneigentum

KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124)

Die Basisförderung für den Eigenheimerwerb:

  • Kredithöhe: bis zu 100.000 Euro
  • Zweck: Kauf oder Bau selbstgenutzten Wohneigentums
  • Vorteil: Kombinierbar mit anderen KfW-Programmen

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Kredit 308)

Für Familien, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen:

  • Kredithöchstbeträge: 100.000 bis 150.000 Euro
  • Voraussetzung: Energieausweis Klasse F, G oder H
  • Sanierungspflicht: Innerhalb von 4,5 Jahren auf Effizienzhaus 85 oder besser

Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Kredit 134)

Für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen:

  • Kredithöhe: bis zu 100.000 Euro
  • Tilgungszuschuss: Inklusive
  • Voraussetzung: Selbstnutzung des Wohnraums

Spezielle Förderung für Kommunen

Kommunen profitieren von eigenen Programmen mit besonders attraktiven Konditionen:

Programm

Art

Maximale Förderung

Kommunen-Kredit (264)

Kredit

150.000 €/Wohneinheit, bis 50 % Tilgungszuschuss

Klimafreundlicher Neubau (498/499)

Zuschuss

bis 10 % der Kosten

Kommunen-Zuschuss (464)

Zuschuss

bis 5 Mio. € (Nichtwohngebäude), 75.000 €/Wohneinheit

Heizungsförderung (422)

Zuschuss

bis 35 % der förderfähigen Kosten

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Kombinationsmöglichkeiten: Viele Programme lassen sich miteinander verbinden. So kann etwa das Wohneigentumsprogramm mit Neubau- oder Sanierungsförderungen kombiniert werden. Die genauen Regeln sind programmspezifisch zu prüfen.

Energieeffizienz-Experten: Bei zahlreichen Programmen ist die Einbindung zertifizierter Fachleute vorgeschrieben. Deren Leistungen für Planung, Nachweisführung und Baubegleitung sind häufig selbst förderfähig.

Antragsweg: Die Beantragung erfolgt je nach Programm über die Hausbank oder direkt bei der KfW. Details zu Anforderungen, Einkommensgrenzen und dem konkreten Ablauf finden sich in den jeweiligen Produktmerkblättern auf kfw.de.

Quelle: KfW, Stand Januar 2026

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