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Trotz heftiger Kritik: Bundestag beschließt Gebäudeenergiegesetz 2024

Jürgen Wendnagel

Nach einer kontroversen Debatte wurde am Freitag, 8.9.2023 der von der Ampel-Koalition vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. An der namentlichen Abstimmung votierten 397 Abgeordnete mit „Ja“, 275 mit „Nein“ und 5 Parlamentarier haben sich enthalten. 

Inhaltlich hat sich am ursprünglichen GEG-Entwurf der Bundesregierung nichts geändert – trotz zahlreicher Verbesserungsvorschläge und Hinweise von Experten vor der Sommerpause. Auch einige Entschließungs-/Änderungsanträge der Oppositionsparteien wurden in mehreren Abstimmungen am 8.9. im Bundestag abgelehnt.

Im Detail: Abstimmungsergebnis im Deutschen Bundestag vom 8.9.2023 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung.

„Fordern und Fördern“ statt „Verbieten und Verordnen“

Der Bundestag hat zusammen mit dem GEG eine Entschließung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in den Bereichen 

  • kommunale Wärmeplanung, 
  • Förderkulisse, 
  • Stromnetz-Ertüchtigung sowie 
  • Geothermie 

flankierende Maßnahmen zu ergreifen und eine Aufklärungskampagne zu starten. 

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung u. a. auf, weiter vorrangig auf „Fordern und Fördern“ statt vor allem auf „Verbieten und Verordnen“ zu setzen, die CO2-Bepreisung mit sozialem Ausgleich als Leitinstrument zu stärken und den Bürgern die Entscheidung über den Weg zur CO2-Einsparung zu überlassen. 

Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der CO2-neutralen Wärmeerzeugung angemessen und verlässlich gefördert und Kürzungen beim Förderprogramm zum Heizungsaustausch rückgängig gemacht werden. In Vorbereitung bzw. Ressortabstimmung befindet sich die Neuausrichtung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ab 1.1.2024, insbesondere mit Blick auf die Förderkonditionen beim Heizungsaustausch. 

Bekräftigt wurde noch einmal die Forderung nach Technologieoffenheit: Neben der Wärmepumpe solle „die ganze Breite klimafreundlicher Lösungen – von Wärmenetzen über Bioenergie, Abwärmenutzung und Geothermie bis hin zu Wasserstoff“ berücksichtigt werden.

GEG 2024 ist ein „Konjunkturprogramm für die Populisten“

Die Kritik der Opposition an den Inhalten des GEG 2024 fiel während der Bundestagsdebatte harsch aus. So antwortete z.B. der Vorsitzende der CSU-Gruppe Alexander Dobrindt für die Unionsfraktion mit massiven Vorwürfen. Das Bundesverfassungsgericht habe den Auftrag gegeben, „dieses Gesetz nicht einfach zu beschließen“, sondern vorher zu beraten. Das nicht zu tun, sei nicht nur eine „Missachtung des Parlaments und des Bundesverfassungsgerichts, es ist vor allem eine Respektlosigkeit gegenüber allen Bürgern, die einen Anspruch darauf haben, dass hier ordentlich beraten wird“.

Andere Redner der Unionsfraktion monierten, dass das Heizungsgesetz in der abschließenden Fassung wenig CO2 einspare, wegen unzureichender Förderung aber viele Menschen überfordere. Er erlebe „Rentner:innen mit Tränen in den Augen“, sagte Jens Spahn (CDU/CSU), „die nicht wissen, wie sie das finanzieren sollen“. Das Vorgehen der Ampel-Koalition sei ein „Konjunkturprogramm für die Populisten in unserem Lande“.

Als „kommunikatives Desaster, klimapolitisches Desaster und parlamentarisches Desaster“ bezeichnete Dietmar Bartsch (Die Linke) das Gesetz und seine Entstehungsgeschichte. „Warum haben Sie die Sommerpause nicht genutzt“, fragte er und sprach von Arroganz gegenüber dem Parlament und den Bürgern.

Marc Bernhard (AfD) meinte, dass der „Heizungshammer“ des ursprünglichen Gesetzentwurfs durch die vorgenommenen Änderungen nicht entschärft worden sei. Es wirke nur technologieoffener, aber weder Biogas noch Wasserstoff „aus Afrika“ werde in nennenswerten Mengen zur Verfügung stehen. „Damit bleibt es nach wie vor bei der Wärmepumpe“, folgerte Bernhard. Das Gesetz sei „ein Handbuch zur Vernichtung unseres Wohlstands“.

GEG-Beratungen: „Wir haben unnötige Verunsicherung erzeugt“

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wies den Vorwurf unzureichender Wirksamkeit des GEG zurück. Trotz der Änderungen würden immer noch drei Viertel der Menge an CO2 eingespart, die nach der ursprünglichen Regierungsvorlage eingespart worden wäre. „Es ist ein gutes Gesetz“, bilanzierte Habeck.

Einen „Riesenschritt für den Klimaschutz“ nannte Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) das zur Abstimmung gestellte Gesetz. Mit ihm werde der Weg zur Klimaneutralität im Gebäudebereich für alle Beteiligten „zuverlässig, planbar und für alle bezahlbar“. Mit der vorgesehenen Förderung werde sichergestellt, dass „schon jetzt die Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung in fast allen Fällen wirtschaftlicher ist als die Entscheidung für eine alte fossile Heizung“. Zudem würden die Kommunen in den Mittelpunkt gestellt, „das heißt diejenigen vor Ort, die wissen, was dort funktioniert und was nicht, werden jetzt die Wärmeplanungen entscheiden“, erklärte Dröge. 

Für die einzelnen Hausbesitzer sollen die Vorgaben des Gesetzes erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung bindend werden. Dröge räumte ein, dass der Weg zu diesem Gesetz „kein leichter“ gewesen sei. „Wir haben Verunsicherung erzeugt, die nicht nötig gewesen wäre“, erklärte sie und gelobte Besserung. 

So geht es mit dem novellierten GEG 2024 weiter

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des „Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ muss nun noch durch den Bundesrat. Weil das Gesetz jedoch nicht zustimmungspflichtig ist, kann der Bundesrat lediglich Einspruch erheben: gegen das Gesetz generell oder gegen bestimmte Inhalte. Sollte es im Falle eines Einspruchs keine Einigung zwischen Bundesrat und Regierung geben, kann die Ampel-Koalition mit ihrer Mehrheit im Bundestag den Einspruch überstimmen.

Nach dem Abschluss des politischen Verfahrens wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt. Das Bundespräsidialamt prüft dann, ob es nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen ist. Ist alles in Ordnung, wird das GEG 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1.1.2024 in Kraft. Hinweis: Weil das GEG direkt mit dem kommunalen Wärmeplanungsgesetz, das sich derzeit noch im Entwurfsstadium befindet, verzahnt ist, könnte es nachträglich notwendige Anpassungen im GEG 2024 geben.

Bundesverfassungsgericht muss noch entscheiden

Eine rechtliche Unwägbarkeit gibt es noch: Ursprünglich war ja die Bundestagsabstimmung über das novellierte GEG bereits für den 7.7. vorgesehen. Weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 5.7. einem Eilantrag des Unionsabgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben hatte, musste die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs vertagt werden. Heilmann hatte geltend gemacht, aufgrund knapper Beratungszeiten in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu sein. Der Bundestag setzte daraufhin den 8.9. als neuen Termin für die abschließende Beratung fest. Weil der Abgeordnete Heilmann beim BVerfG nicht nur einen Eilantrag, sondern auch einen Hauptsacheantrag gestellt hat, könnte der Bundespräsident (im Rahmen der Ausfertigung und Verfassungsprüfung) auf diese Entscheidung des BVerfG warten. Tut er es nicht, könnten die höchsten deutschen Richter das Gesetz im Laufe des Jahres 2024 (nachträglich) kippen. 

Es bleibt also spannend.

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